Voraussetzung für Kostenübernahme Trichterbrust-OP GKV

Begonnen von ex.pectus, 19. Februar 2012, 23:03:44

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ex.pectus

Bei der PKV werden die Kosten für eine TB-OP übernommen, wenn diese "medizinisch notwendig" ist. Für die Frage, was in dem Sinne "medizinisch notwendig" ist, gibt es nur allgemeine Definitionen, die aber nicht viel weiterhelfen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass Ã,,rzte die medizinische Notwendigkeit im konkreten Einzelfall bestätigen. Wenn die PKV (bzw. deren Ã,,rzte) anderer Meinung sind, muss die Meinungsverschiedenheit dann letztlich vor Gericht entschieden werden. Dazu würde dann ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden. Im Prinzip gelten da die gleichen medizinischen Kriterien, wie in der GKV. Bei der GKV ist das Gerichtsverfahren für den Versicherten gerichtskostenfrei.
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
2. OP=Bügelentfernung 20.11.2013 (Magdeburg, Dr. Lützenberg)
meine Trichterbrust-OP-Seite