cannabis gegen schmerzen

Begonnen von annaj, 07. Oktober 2013, 18:59:52

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piratohnemoral

#15
Naja jetzt wirds einwenig schwammig.

Wenn man selber kein Konsument ist , in welcher Form auch immer, dann wird es schwer jemandem das Dosieren klar zu machen. Genug ist wenn man den gewünschten Effekt spürt.

Bei Aufnahme über den Ballon ( Vaporisierer ) setzt die Wirkung sehr schnell ein , max 1 bis 3 min. Ãœberdosieren ist nicht möglich, wenn man nichts merkt, ein weiteren Zug nehmen bis die Wirkung einsetzt.  Die durchführung selbst ist so idiotensicher wie das schlucken von Pillen. Wir reden allerdings immer noch von einem unkontrollierten und unbeaufsichtigten Konsum. Wäre es Legal, gäbe es sicherlich, wie in Holland auch, "zertifizierte" Ansprechpartner die einen auch dabei helfen "high" zu werden. Ich hatte ja auch in meinem ersten Post das Video mit der netten Oma von nebenan gepostet, die mal nuckeln darf.


Mit den uns verschriebenen Präparaten, so "banal" sie dem ein oder anderen vorkommen, kann man recht viel Falsch machen. Selbst ich als ehem. Krankenpfleger hab mich mit den Dosierungen anfangs schwer getan. Sie erschienen mir viel zu hoch und vorallem über einen viel zu langen Zeitraum. Das ausschleichen der verschriebenen Medikamente, ist eine Wissenschaft für sich und hat bei mir, milde ausgedrückt, unbehagen ausgelöst. Beraten wird man eher schlecht und ich hab mich dann am ende auf meine ehem. Berufserfahrung verlassen.

Lassen wir mal das ganze illegale Drumbosium weg, wenn ich hier die Möglichkeit hätte ohne großes Theater in der Apotheke Gras zu kaufen, ohne mir darüber Gedanken machen zu müssen über Reinheit , Herkunft, THC Gehalt und Fair trade etc. dann wäre die Endanwendung definitiv einfacher als über die Konventionellen Tabletten, bei denen ich mir unter Umständen Sorgen machen muss, ob ich diese gerade überdosiere und mir womöglich  schaden zufüge. Es ist doch normalerweise so, dass man sein Rezept holt, der Arzt die Dosierung draufstempelt und dann wird dieser Plan ersteinmal solange verfolgt wie die Tabletten ausreichen, oder man nochmal zum Arzt geht. Da können mitunter einige Tage ins Land ziehen. Allerdings weiß man es auch nicht besser und ist daran gebunden seinem Arzt zu vertrauen anstatt auf sein eigenes Körpergefühl zu hören. Bei der Cannabis Anwendung sitze ich im Fahrersitz und entscheide ad  hoc ob und wieviel ich gerade benötige. Ã,,hnlich wie unsere Morphiumpumpe ohne die Gefahr, dass man sich Todpumpt.

männl, ex Haller 8,7 Asymetrische Trichterbrust

10/2012  OP nach Nuss bei Dr. Lützenberg in der Charié im Alter von 29 Jahren. 2 Stäbe ein Stabi

12/2013 Entfernung  des Stabi ( Magdeburg)

12/2015 Entfernung der Stäbe (Magdeburg)

ex.pectus

Und noch etwas schwammiger bzw. grundsätzlicher:

Dass man es doof findet, wenn man nicht einfach machen kann, was man will und sich an Regeln halten muss, die man unsinnig findet, kann ich nachvollziehen.

Und es wäre ja auch grundsätzlich nachvollziehbar, dass man sich gegen so eine als unsinnig empfundene Regelung (argumentativ) zur Wehr setzt.

Und wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist ein Argument, dass Cannabis eigentlich die bessere Medizin wäre als andere Schmerzmittel. Ein weiteres: Nur weil man damit kein Geld machen kann, solange Cannabis nicht synthetisch ist, wird es in der Medizin nicht so eingesetzt wie es angemessen wäre.

Also das Argument mit dem Gewinn haut für mich überhaupt nicht hin. Habe ich oben ja schon erklärt. Übrigens: "Aspirin" kann man immer noch über die Apotheke beziehen und wird von zig Firmen produziert, obwohl man inzwischen 100 Stück zu 500 mg für 1,68 EUR nachgeworfen bekommt. Bei "Aspirin" ist nur der Name als Marke geschützt.

Und dass Cannabis das bessere Schmerzmittel für den Normalgebrauch (?) bspw bei einer TB-OP wäre, finde ich eine interessante These. Nur die bisherigen Argumente finde ich nicht überzeugend.
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
2. OP=Bügelentfernung 20.11.2013 (Magdeburg, Dr. Lützenberg)
meine Trichterbrust-OP-Seite

piratohnemoral

#17
Es geht hier nicht darum was das "bessere" Schmerzmittel ist, sondern ob Cannabis eine Alternative Darstellt um Schmerzen zu lindern. Das ist definitiv so. Die Rahmenbedingungen in Deutschland lassen es nicht zu auf einfache Weise an diese Alternative zu gelangen, aus welchen Gründen auch immer sei nun dahingestellt. Bei verschreibungspflichtigen Opiaten sieht die Sachlage nicht so dramatisch aus, da ist weder ein Antrag nötig noch werd ich mit auf die Wache genommen wenn ich nen 100er Pack davon in der Tasche hab.

Cannabinoide sind verboten fertig aus. Macht es sie deshalb zu schlechteren Schmerzlinderern , nein ! sind sie gefährlicher als die Präparate die wir ausgehändigt bekommen, nein. Kann damit Menschen geholfen werden die normale Präparate nicht gut vertragen aber nicht lebensgefährlich bedroht sind, ja.

Ich glaube die Grundsatzdiskussion ab wann der Einsatz von Cannabinoiden "gerechtfertigt" ist übersteigt unseren Rahmen hier.

edit: Seit 2011 darf man in Deutschland übrigens diesen Antrag stellen, davon profitierten Stand April 2013 genau 150 Patienten deutschlandweit.

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Zitat von: piratohnemoral am 16. Oktober 2013, 00:17:57
Es geht hier nicht darum was das "bessere" Schmerzmittel ist,

Geht es nicht?

Aus Sicht des schmerzgeplagten Patienten ist die primäre Frage doch wohl, welches das "bessere" Schmerzmittel ist. Nichts sonst. Erstmal.
Aus Sicht eines Cannabis-Konsumenten kann man sich natürlich auch die Frage stellen, ob man sein Know-How und Equipment auch dafür einsetzen kann. Nichts gegen die Betrachtung des Themas aus verschiedenen Blickwinkeln. Kann aber nicht schaden, den jeweiligen Blickwinkel deutlich zu machen.
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piratohnemoral

#19
Den Schmerzpatienten geht es ersteinmal nur darum, der Schmerz soll verschwinden. Besser jetzt als später. Jegliche in diesen Thread genannten Mittel helfen. Personenabhängig bei dem einen besser, bei dem anderen schlechter. Der eine bekommt Pickel am Hintern nach der Einnahme von Novalgin, der andere nicht. Kann man schwer vorhersehen.

Wie definieren wir "besser". Die Herkunft, die Herstellung, Wirkungsgrad, der rechtliche Rahmen, die Verträglichkeit, das Handling, das Gefahrenpotential , die Farbe der Packung... ?

Das wird wohl die persönliche Preferenz sein. Gibt ja auch Menschen die schwören auf industriell hergestellte Produkte und können sich nicht vorstellen das etwas Anderes helfen kann.

Ich persönlich definiere "besser" für mich: leicht zu dosieren, ein Wirkstoff der bei mir so wenig wie irgendwie möglich Nebenwirkungen hervorruft und dennoch den gewünschten Effekt erzielt. Wenn dieser Wirkstoff nicht nur eine meiner Beschwerden eliminieren kann, um so besser. In meinem Fall waren es die Brust/Rückenschmerzen und anhaltende Muskelkrämpfe durch Verspannung. Dadurch habe ich mir die tägliche Einnahme von 4 Arzneimitteln erspart ( Ibu/Nova/Muskelrelaxant/Magentablette).


Ist es deswegen für alle Anderen genauso "gut" ? Von der Wirkung her warscheinlich,aber das Rahmenprogramm (Beschaffung) ist unter jetziger Gesetzeslage leider illegal.
Wie bereits geschrieben, wäre es unkomplizierter an medizinisches Gras zu gelangen (Arzt/Rezept/Apotheke) , wäre  es eine ernstzunehmende Alternative für Schmerzpatienten.

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#20
Nochmal:

Zitat von: ex.pectus am 16. Oktober 2013, 00:52:08
Zitat von: piratohnemoral am 16. Oktober 2013, 00:17:57
Es geht hier nicht darum was das "bessere" Schmerzmittel ist,

Geht es nicht?

Wem es nicht darum geht, allgemeine Vergleiche für die allgemeine Verwendung zwischen herkömmlichen Schmerzmitteln und Cannabis bei einer TB-OP anzustellen, muss das ja auch nicht tun.

Für mich klang das im ersten Beitrag etwas anders:

Zitat von: annaj am 07. Oktober 2013, 18:59:52
Ich bin selber kein Konsument, aber finde es toll wenn Leute sich den gebrauch machen, statt Schmerzmittel einzunehmen die viel mehr belastet als Marihuana. Die Nebenwirkungen bei Schmerzmittel sind oft sehr negativ, und nach ein Trichterbrustop wo es während ein längere Zeitraum eingenommen werden muss, würde ich, wenn ich noch schmerzen hätte, zum park gehen statt in der Apotheke.

In dem Zusammenhang:
Zitat von: annaj am 05. Dezember 2012, 21:07:07
Ich würde auf kein fall auto fahren, oder autofahrer im verkehr auf morphin sehen.... wie der zustand einer ist, kann er selbst gar nicht beurteilen, weil er auf drogen ist.

Interessant fand ich schon damals, dass nicht nur die Fähigkeit der Teilnahme im Strassenverkehr abgesprochen wurde, sondern sogar die Fähigkeit das selbst zu beurteilen. (Dass es auf die eigene Beurteilung rechtlich sowieso nicht ankommt, weil es klare Regeln dafür gibt, steht auf einem anderen Blatt.)
Wenn man aber vermeintlich gar nicht beurteilen kann, ob man verkehrstüchtig ist oder nicht, weil man auf Drogen ist, welche Entscheidungen kann man dann noch alle nicht treffen, weil man auf Drogen ist? Etwa auch Entscheidungen, die die eigene Behandlung betreffen? Klingt für mich erstmal widersprüchlich.

Sicher, Morphin und Cannabis ist nicht das gleiche. Drogen sind aber beides. Cannabis als "Genussmittel" zu konsumieren, ist das eine. Es als "tolle" Alternative zu herkömmlichen Schmerzmitteln darzustellen, etwas anders.

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#21
Ich glaube leider du hast noch nicht ganz verstanden, dass wir hier unterscheiden müssen zwischen dem Cannabis Produkt, dass der Konsument allgemein als Genussmittel nutzt und den gebrauch von medizinischem Marihuana. Das ist so als würdest du hochprozentigen Alkohol mit einem Bier Mischgetränk vergleichen. Nicht weil das eine härter ist als das andere, sondern die Konzentration und Mischung sind vollkommen verchieden, dennoch teilen sich Beide die Komponente "Alkohol".

Rauschartige Zustände gibt es bei medizinischem Marihuana nicht. Der schmerz wird getilgt, Übelkeit und möglicher Schwindel werden damit bekämpft. Würde ein normaler Krebspatient nach seiner Chemo , normales Gras aus dem Shop nehmen, würde er warscheinlich genau den umgekehrten Effekt spüren und seinen Schwindel z.B. verstärken.

Selbst das StVG geht nicht von einer Fahruntüchtigkeit aus, wenn man medizinisches Cannabis eingenommen hat.
(§24a StVG)
Wenn ein Cannabis-Patient in eine Drogenverkehrskontrolle gerät, und es wird bei ihm der Wirkstoff THC festgestellt, hat dieser im Gegensatz zum „gemeinen Kiffer“ nicht zu befürchten, dass ihm aufgrund einer Drogenfahrt ein Bußgeld samt Fahrverbot und Punkte droht.
Der Gesetzgeber hat diesbezüglich festgeschrieben (§24a Abs.2 Satz 2 StVG), dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn die Substanz bestimmungsgemäß, sprich ärztlich verordnet, eingenommen wurde.

Für meine umgestiegene Therapiebehandlung habe ich nur in größter Ausnahme von normalem Shop Gras gebrauch gemacht, der Rest war die medizinische Variante. Auto fahren war aufgrund der Bewegungseinschränkung eh nicht drin die ersten 4 Monate.

Was man sich selber zutraut , wann man ins Auto steigt mit welchen Substanzen auch immer im Blut liegt im ermessen des Patienten. Es ist verboten unter Opiateinfluss zu fahren, aber ich glaube nicht das die Entscheidungsfindung dadurch beeinflusst wird.Wer so unvernünftig ist und sich ins Auto setzt , ist genauso unverantwortlich wie Menschen die angetrunken ins Auto steigen. Wer kennt schon seinen genauen Pegel nach dem Trinken und dennoch wird brav ins Auto gestiegen. Das Gesetz hat eine Straffreie Grenze für Alkohol gesetzt, diese gibt es bei dem "Genussmittel" THC nicht. Diese Auflage wird durch das medizinische Marihuana aufgebrochen.
Oder habt ihr alle nach eurer oralen Morphium einnahme allerhand unsinn gemacht ?
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Zitat von: piratohnemoral am 16. Oktober 2013, 14:24:39
Ich glaube leider du hast noch nicht ganz verstanden, dass wir hier unterscheiden müssen zwischen dem Cannabis Produkt, dass der Konsument allgemein als Genussmittel nutzt und den gebrauch von medizinischem Marihuana. Das ist so als würdest du hochprozentigen Alkohol mit einem Bier Mischgetränk vergleichen. Nicht weil das eine härter ist als das andere, sondern die Konzentration und Mischung sind vollkommen verchieden, dennoch teilen sich Beide die Komponente "Alkohol".

Ok, verstehe. Auch, dass es da auf die genauen Feinheiten ankommt (wie so oft).
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piratohnemoral

#23
Die Diskussion wäre einfacher, wenn die Gesetzgebung eindeutiger definieren würde . Im moment ist es so, dass ersteinmal alles grundsätzlich verboten ist bis auf die Ausnahmeregelungen.
Lesen tut sich das wie ein Brei aus Grauzonen, Sonderfällen und Einzelschicksalen.

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