Operation in einem anderen Land?

Begonnen von UpsUpsUps, 02. September 2013, 22:45:38

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UpsUpsUps

Hat wer damit Erfahrung? Hab mich mal bei meiner Krankenkasse erkundigt ob eine Operation in einem anderen Land (Österreich) auch übernommen werden würde. Die Frau am Telefon meinte nur solange es jemanden in Deutschland gibt der auch operiert kann ich das vergessen. Es gibt viele die eine Trichterbrust operieren nur eben nicht so wie in Wien. Gibt es keine Möglichkeit das bezahlt zu bekommen ? Sonst würde ich mich nur in Berlin operieren lassen und ich wohne im tiefsten Bayern und ich mach zwar extra noch die 10 Klasse damit ich keine Ausbildung abbrechen muss falls das mit der 2. Operation klappt, aber trotzdem wie oft müsste man den in Berlin sein ? Und ab wann soll ich am besten einen Termin ausmachen bei dem entsprechenden Arzt nach der Operation?

Es sind jetzt noch 3 Monate bis meine Bügel entfernt werden und ab da habe ich 6-7 Monate Zeit das ich, wenn es klappt eine 2 Operation habe. Sonst müsste ich noch das Abitur machen und könnte wieder nicht anfangen zu arbeiten da ich Maurer werden will. Ich glaube nicht das der Betrieb mich braucht wenn ich 2-3 Monate nicht mit anpacken kann. Darum muss das auch in 6-7 Monaten ablaufen damit ich im September anfangen kann zu arbeiten.

Bin für jeden Ratschlag oder Information dankbar. Auch könnt ihr gerne eure Meinung sagen.
Alter 22
Männlich
OP Methode: Ich glaube eine Mischung aus Erlangen und Ravitch.
2019 Nachkorrektur mit Silikon Implantat

ex.pectus

#1
Zitat von: UpsUpsUps am 02. September 2013, 22:45:38
Hat wer damit Erfahrung?

s. Beitrag von AndyYpsilon, der sich in Wien hat operieren lassen
http://www.trichterbrustforum.de/index.php/topic,1570.msg13029.html#msg13029

Zitat von: UpsUpsUps am 02. September 2013, 22:45:38
Hab mich mal bei meiner Krankenkasse erkundigt ob eine Operation in einem anderen Land (Österreich) auch übernommen werden würde. Die Frau am Telefon meinte nur solange es jemanden in Deutschland gibt der auch operiert kann ich das vergessen.

Die genaue Formulierung der entsprechenden Regelung für Krankenhausbehandlung im Ausland lautet:

§ 13 Abs. 5 Satz 2 SGB V
Die Zustimmung darf nur versagt werden, wenn die gleiche oder eine für den Versicherten ebenso wirksame, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung einer Krankheit rechtzeitig bei einem Vertragspartner der Krankenkasse im Inland erlangt werden kann.


Es heißt also "darf versagt werden", aber nicht "muss versagt werden" (Ermessensentscheidung).

Zitat von: UpsUpsUps am 02. September 2013, 22:45:38
Es gibt viele die eine Trichterbrust operieren nur eben nicht so wie in Wien.

Hast du deine Info ausschließlich von der Homepage?

Zitat von: UpsUpsUps am 02. September 2013, 22:45:38
Gibt es keine Möglichkeit das bezahlt zu bekommen ?

Doch. Man muss vorab einen Antrag auf Genehmigung stellen.

Laut EU-Broschüre (s. PDF, Fall D) mit Formular S2 (vormals E112):

Art und Umfang der Leistung:
Möglich ist eine Begrenzung auf bestimmte Sachleistungen (schon im Vorhinein)
Art und Umfang der Erstattung
Erstattet werden nur Sachleistungen, die auch im Inland erstattungsfähig sind, allerdings zu den Bedingungen wie im Ausland (§ 13 Abs. 4 und Abs. 5 SGB V)
ergänzend:
Der Patient zahlt dem Arzt das Honorar und reicht die Rechnung bei der Kasse zur Erstattung ein.
Mit dem Formular S2 ist eine direkte Abrechnung durch die Krankenkasse möglich (sog. Sachleistungsaushilfe). Der Leistungserbringer muss in seinem Land zugelassen sein (§ 13 Abs. 4 SGB V) â€" Auskünfte hierzu geben im Zweifel die Krankenkassen bzw. die Ã,,rztekammern.
Rechnungen sollten so detailliert wie möglich sein, damit alle erstattungsfähigen Leistungen erkennbar sind.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche sind an den Leistungserbringer zu richten. Ansprechpartner sind hierfür die Ã,,rztekammern.
Quelle: Ihre Rechte als Patient in der EU, PDF
--------

Es gibt also grundsätzlich 2 verschiedene Möglichkeiten:
a) Vorabgenehmigung - Rechnungserstellung durch ausländisches Krankenhaus - Erstattung durch deutsche KK -> Risiko auf hohen Kosten sitzen zu bleiben

b) Vorabgenehmigung - Direktabrechnung zwischen KH und KK (über ausländische KK mit der deutschen KK) -> kein finanzielles Risiko

Bei Variante a) muss man als Patient selber aufpassen, dass nur die erstattungsfähigen Positionen vom ausländischen KH abgerechnet werden. Wenn man sich da nicht auskennt, ist das schwierig.
Nach Einreichung der Rechnung (kann sehr viel höher ausfallen), bekommt man nämlich die Rechnung nur bis maximal zum genehmigten bzw. erstattungsfähigen Betrag erstattet. Verwaltungskosten werden auch noch abgezogen (bspw. 7,5% maximal 40 EUR, je nach Satzung unterschiedlich).

Bei Variante b) gibt es den Nachteil, dass es vor der OP etwas aufwändiger ist. Man muss mit dem S2-Formular seiner deutschen Kasse zur ausländischen KK und sich dort eine ganz normale Kostenübernahmebestätigung besorgen (so als wenn man dort ein ganz normaler Kassenpatient wäre). Mit dieser ausländischen Kostenübernahmestätigung geht man als normaler Kassenpatient (wie alle bspw. österreichischen KK-Patienten auch) ins österreichische KH. Man hat dann nichts mit der Abrechnung zu tun. Das ausländische KH bekommt sein Geld von der ausländischen KK. Und die ausländische KK bekommt das verauslagte Geld von der deutschen KK zurück.
Weiterer Nachteil von Variante b): wenn man sich direkt an Chefärzte wendet, die gerne Chefarzthonorare verdienen möchten, werden die einem nicht unbedingt die Variante a) empfehlen oder dabei behilflich sein. Bei Variante a) sind normalerweise keine Chefarzthonorare vorgesehen.

Nochmal deutlich:

Bei Variante a) sind normalerweise keine Chefarzt-Honorare vorgesehen, aber man könnte Chefarzt-Honorare zusätzlich vereinbaren. Die Chefarzt-Honorare sind nie erstattungsfähig (Ausnahme: es ist med. notwendig, dass ausgerechnet dieser ausländische Chefarzt die OP macht; dürfte man aber bei einer TB-OP so gut wie nie nachweisen können)

Bei Variante b) sind normalerweise Chefarzte-Honorare vorgesehen, aber man könnte auf die Vereinbarung von Chefarzt-Honoraren verzichten (=sich weigern), so dass nur erstattungsfähige Posten in Rechnung gestellt werden. Möglicherweise hat der Chefarzt aber dann auch kein gesteigertes Interesse mehr an der OP.

Zitat von: UpsUpsUps am 02. September 2013, 22:45:38
wie oft müsste man den in Berlin sein ?

1x zum Einsetzen und 1x zu Herausnehmen, wenn nichts schief läuft, sonst öfter

Zitat von: UpsUpsUps am 02. September 2013, 22:45:38
Und ab wann soll ich am besten einen Termin ausmachen bei dem entsprechenden Arzt nach der Operation?

am besten gar nicht und lieber darauf hoffen, dass keine neuen OPs nötig werden
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
2. OP=Bügelentfernung 20.11.2013 (Magdeburg, Dr. Lützenberg)
meine Trichterbrust-OP-Seite

ex.pectus

Ich habe das nochmal etwas ergänzt (s.o.).
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
2. OP=Bügelentfernung 20.11.2013 (Magdeburg, Dr. Lützenberg)
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Das ist ja sehr kompliziert, trotzdem vielen Dank für die Informationen.
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Zitat von: UpsUpsUps am 03. September 2013, 14:50:45
Das ist ja sehr kompliziert, trotzdem vielen Dank für die Informationen.

Es ist so kompliziert, dass ich auch erst die Ausnahmeregelung speziell für KH-Behandlungen übersehen habe. Ich habe den Text nochmal geändert. Für TB-OPs läuft es damit praktisch darauf hinaus, dass die KK eine OP im Ausland nicht genehmigen muss (aber darf).
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
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UpsUpsUps

#5
Da ich aber schon operiert wurde sieht das schlecht aus das die bei sowas kooperieren. Also kann ich Wien wohl vergessen.  :'(
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#6
Zitat von: UpsUpsUps am 04. September 2013, 12:18:17
Da ich aber schon operiert wurde sieht das schlecht aus das die bei sowas kooperieren. Also kann ich Wien wohl vergessen.  :'(

Wie gesagt, warte doch erstmal ab, wie sich dein Ergebnis entwickelt.

Abgesehen davon:

Es gibt ja auch Krankenkassen, die generell Erstattung der Kosten als sog. Wahltarif anbieten. Hat die TK und die Barmer früher auf jeden Fall gemacht. Vielleicht haben sie das zwischenzeitlich wieder eingestellt. Kann sein, dass es damals nur für den ambulanten Bereich galt und man (bis zu) 3 Jahre an den Wahltarif gebunden war.

Bei der Knappschaft (auch inzwischen ganz normale KK) ist es laut Homepage so, dass es auch für den stationären Bereich gilt und man bereits nach einem Viertel Jahr den Wahltarif kündigen kann, s. LINK1, LINK2PDF

Die Knappschaft hat da vermutlich eine Vorreiterrolle, aber es könnten noch andere KK geben, die das auch so machen.

Wenn man so einen Erstattungstarif hat, dürfte es kein Problem sein, dass die KK die Behandlung im Ausland genehmigt und anschließend erstattet.

Auf Dauer ist so ein Erstattungstarif aber mit erheblichen finanziellen Mehrbelastungen verbunden (ggü. der Behandlung auf KK-Chipkarte).
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#7
ergänzend:

Man muss zwischen Wahlrecht (auf Kostenerstattung) und Wahltarif (mit Kostenerstattung) unterscheiden.

Das Wahlrecht auf Kostenerstattung gibt es in allen KK und ist in § 15 Abs. 2 SGB V geregelt, s. TK, Barmer-GEK, AOK, usw.

Zusätzliche Wahltarife mit Kostenerstattung bieten nur einige KK an. Die TK hatte bspw. ihren Wahltarif "TK Privat" wieder eingestellt, s. LINK

... ganz schön verwirrend.

Die "echten" Wahltarife einer KK haben den Vorteil, dass es keine Gesundheitsfragen, Risikozuschläge/-ausschlüsse und Wartezeiten gibt. Bei den über KK angebotenen (=nur vermittelten) Zusatztarife ist das nicht so.
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
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