Guter Anwalt für Medizinrecht

Begonnen von tomsschulte, 27. November 2013, 15:52:49

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tomsschulte

Hallo liebe Community,

ich suche einen guten Anwalt für Medizinrecht. Kann man da jemand empfehlen, der schon erfolgreich gegen den MDK geklagt hat bei einer Trichterbrust-OP?
Ich wohne in Witten bei Bochum im Ruhrgebiet, aber an der Entfernung soll es nicht scheitern, denn man kann die meisten Dinge ja schriftlich oder per E-Mail mit dem Anwalt regeln, also muss man meist nicht hinfahren, daher gerne bundesweite Suche.

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Ich würde mich über Antworten freuen.

Es ist wirklich wichtig für mich.

Gerne auch per privater Nachricht.

Vielen Dank im voraus.

Hochachtungsvoll

Tom-Sebastian Schulte
Meine Obersten Prinzipien sind Treue, Ehrlichkeit, Humor, Respekt, Vertrauen

ex.pectus

#1
Bekanntlich führen sprichwörtlich viele Wege nach Rom. Aber nicht jeder Weg führt nach Rom. Ich will hier nicht nochmal aufzählen, was du meiner Meinung nach falsch gemacht hast und auch nicht nach dem warum fragen. Das haben andere schon erledigt, wo du die Frage auch gestellt hast: http://www.krankenkassenforum.de/-vp65489.html

Würdest du den guten Anwalt für Medizinrecht eigentlich auch bezahlen wollen? Wenn ja: nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal ggf. über einen Beratungshilfe-Schein?

So ärgerlich das mit der KK bzw. MDK auch sein mag, aber eigentlich ist das vom System her so ausgelegt, dass man da auch ganz gut ohne Anwalt zu seinem Recht kommen könnte. Jedenfalls bis zur Klage vor dem Sozialgericht. Es sei dann man stellt sich besonders quer.

Wenn man dein Problem auf ein juristisches Problem zuspitzt, gibt es am Ende des gerichtlichen Verfahrens eine Entscheidung. Der Ausgang des gerichtlichen Verfahren dürfte aber zu 99% von einer medizinischen Frage abhängen, nämlich der medizinischen Notwendigkeit. Und diese Frage beantwortet nicht das Gericht, sondern der vom Gericht bestellte Gutachter. Und das kann irgendjemand sein, der beim Gericht als medizinischer Gutachter bestellt ist. Das kann auch irgendein Arzt sein, der noch nie eine TB in echt gesehen hat. Demzufolge ist dessen Gutachten völlig ungewiß. (Der Gutachter muss definitiv kein Experte für TB oder TB-OPs sein!)

Solange das außergerichtlich läuft, hast du dagegen alle Fäden in der Hand. Du kannst dir soviele günstige ärztliche Stellungnahmen suchen, wie du willst. Du ungünstigen kannst du einfach unter den Tisch fallen lassen. Du musst dir nur die Mühe machen, dass alles vernünftig aufzubereiten. Wenn du das nicht kannst, könnte das auch ein Anwalt machen. Macht aber nicht jeder Anwalt. Und schon gar nicht kostenlos und für fast umsonst.
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
2. OP=Bügelentfernung 20.11.2013 (Magdeburg, Dr. Lützenberg)
meine Trichterbrust-OP-Seite

tomsschulte

#2
Was ist denn bitte ein Beratungshilfe-Schein? Nie gehört bisher.

Und ich habe heute von meinem Vater erfahren, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe. Darüber würden die Anwaltskosten laufen.

Und natürlich habe ich in dem Krankenkassenforum auch meine Anfrage gestellt. Ich kann ja nicht wissen, in welchem Forum ich wirklich mit Antworten, vor allem kompetenten Antworten rechnen kann. Also bitte ich um Nachsicht.

Danke für die Erläuterungen mit der gerichtlichen Prozedur und dem Gutachten, den das Gericht bestellen würde. Da weiß ich nun schonmal mehr, das ist sehr nett.

Ich habe in den letzten Wochen eine Spiroergometrie machen, dann Blut- und Urinprobe beim Hausarzt abgegeben. Und auch noch ein Langzeit-EKG, und dort traten eine Menge Arrythmien und auch eine einzige Asystolie von 2,5 Sekunden auf. Die Hausärztin sagte mir, das würde wohl mit den Kontakten von dem Langzeit-EKG zusammenhängen, dass da so komische Werte bei herausgekommen sind bei dem Langzeit-EKG. Aber ich habe dann den Befund zu meinem Kardiologen vorgestern eingereicht, und warte auf seinen Anruf, wie er den Befund beurteilt. Ich hoffe mal, dass er mich morgen anrufen wird. Denn sonst macht mir das ja Angst, wenn ich so viele Arrythmien und eine Asystolie hätte.

Und ich habe mich an den Dr. Steger von der Thoraxchirurgie der Uniklinik Tübingen gewandt. Also wenn jemand irgendetwas schlechtes über ihn zu berichten hat oder mir von dieser Klinik abraten möchte, dann wäre ich um Aufklärung dankbar. Gerne auch per privater Nachricht.

Vielen Dank im voraus.

Tom-Sebastian Schulte
Meine Obersten Prinzipien sind Treue, Ehrlichkeit, Humor, Respekt, Vertrauen

Xronos

Er meint Prozesskostenhilfe http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Ich würde vorher genau mit deiner Versicherung klären, ob die so einen Fall komplett übernehmen.

Falls du das nämlich alles selber zahlen musst, bist du im "Worst Case" von den Kosten her gleich auf mit den OP-Kosten oder sogar drüber.

Anwälte, Gericht, Gutachter, dein Gegengutachten etc. Das kann teuer werden...

ex.pectus

#4
Zitat von: Xronos am 28. November 2013, 00:25:08
Er meint Prozesskostenhilfe http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

So ähnlich: Beratungshilfe http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe die kommt zur Anwenung bevor es zum Prozess kommt.

Sozialgerichtsverfahren sind übrigens für Versicherte kostenfrei. Man muss weder Gericht noch das "normale" Gerichtsgutachten bezahlen. Nur wenn man einen eigenen Anwalt nehmen will, was man aber nicht muss, müsste man den (erstmal) bezahlen. Es denn, man beantragt die genannte Prozesskostenhilfe und bekommt die auch gewährt oder man gewinnt am Ende.

Zitat von: Xronos am 28. November 2013, 00:25:08
Ich würde vorher genau mit deiner Versicherung klären, ob die so einen Fall komplett übernehmen.

Genau. Es gibt Rechtsschutzversicherungen, bei denen Sozialrechtsschutz komplett ausgeschlossen ist bzw. nur für vorgerichtliche und/oder gerichtliche Sozialrechts-Verfahren gilt.
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
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Eric

Konnte da was erreicht werden?
Eine Klage gegen den MDK ist schon eine große Sache, würde ich behaupten.

tomsschulte

Ich habe die Klage am 04. März 2014 eingereicht. Ich habe mittlerweile die Schweigepflichtentbindung unterschrieben, und nun wurde die Krankenkasse vom Gericht aufgefordert vor einigen Tagen, sich zu meinem Fall zu äussern und meine Akte an das Gericht zu schicken.

Ich denke mal nicht, dass die Krankenkasse einen Rückzieher machen wird. Ich denke mal, die werden es auf einen Prozess ankommen lassen.

Sicherlich wird das Gericht dann einen Gutachten bestellen, und dieser wird mich untersuchen, dann ein Gutachten schreiben und dann wird man sehen, ob er in diesem Gutachten die OP befürwortet oder nicht.

Aber was soll bitte an einer Klage gegen den MDK eine große Sache sein? Ich habe doch nichts mehr zu verlieren. Ich muss es doch versuchen mit der Klage.

Kann die Krankenkasse eigentlich auch Revision, also Berufung einlegen, wenn das Urteil dieses Gerichts zu ihren Ungunsten ausfallen würde?

Meine Obersten Prinzipien sind Treue, Ehrlichkeit, Humor, Respekt, Vertrauen

ex.pectus

Zitat von: tomsschulte am 02. April 2014, 23:37:21
Ich habe doch nichts mehr zu verlieren. Ich muss es doch versuchen mit der Klage.

Naja, außer Lebenszeit und Lebensqualität und Glaubwürdigkeit.
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
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Xronos

Geld hast du vergessen und das die KK durch alle Instanzen gehen wird.

tomsschulte

Danke für die Antworten.

Eine Klage beim Sozialgericht kostet für mich als Patienten kein Geld. Ausser ich nehme mir einen Anwalt, und den brauche ich nicht unbedingt, bisher zumindest. Das Verfahren ist ja noch in einem frühen Stadium. Die Krankenkasse hat im Moment einige Wochen Zeit, um dazu Stellung zu nehmen, dass ich die Klage eingereicht habe, und meine Akte zum Gericht zu schicken. Dann werde ich sehen, wie die Krankenkasse reagiert. Ich mache mir nicht grosse Hoffnungen, aber vielleicht knickt die Krankenkasse ja ein, und lässt es nicht auf einen Prozess ankommen. Wenn es zum Prozeß kommt, wird der Richter einen Gutachter einschalten, der mich begutachtet, und dann wird man ja sehen, ob dieser Gutachter die OP für notwendig hält oder nicht.

Sonst bekomme ich die OP ja nie, wenn ich nicht den Weg über das Gericht gehe.
Meine Obersten Prinzipien sind Treue, Ehrlichkeit, Humor, Respekt, Vertrauen

ex.pectus

#10
Zitat von: Xronos am 04. April 2014, 10:34:49
Geld hast du vergessen und das die KK durch alle Instanzen gehen wird.

Ich finde, dass nichts dafür spricht.

Wenn es um eine grundsätzlich Sache gehen würde, in der die KK eine andere Meinung hat, dann ja. Bspw. Kostenübernahme der Saugglocke. Zur Zeit ist es noch so, dass die Kosten nicht übernommen werden müssen. Wenn jetzt ein Gericht sagen würde, dass die Kosten doch übernommen werden müssen und zwar grundsätzlich immer, dann hätte das weitreichende Folgen und es würde Sinn machen, dass die KK das höchstrichterlich klären lässt, wenn sie das anders sieht.

Hier geht es aber nur um eine TB-OP. Und da ist es jetzt ja schon so, dass die KK von tomsschulte die Kosten übernehmen würde. Nur nicht in jedem Fall. Es werden nur dann die Kosten übernommen, wenn die Ã,,rzte des MDK sagen, dass es nötig ist. Und es ist ja nicht so, dass die Ã,,rzte des MDK nie eine TB-OP für nötig halten würden (siehe bspw. sehr leichte TB durch OP mit Silikon, also eigentlich sogar nur "Schönheits-OP" http://www.trichterbrustforum.de/index.php/topic,1389.msg11163.html#msg11163 )

Und es ist auch nicht so, dass die Ã,,rzte des MDK den betreffenden Patienten auf Herz und Nieren prüfen, um selber zu entscheiden, ob eine TB-OP nötig ist. Das ist gar nicht deren Aufgabe bzw. nicht von ihnen zu schaffen. Sie prüfen aber, ob die Entscheidungen der Ã,,rzte des Patienten Sinn machen bzw. nachvollziehbar sind. Wenn die sich einfach zu "blöd" anstellen, kann das auch zur Folge haben, dass eine TB-OP von den Ã,,rzten des MDK abgelehnt wird. Nicht weil der MDK etwas gegen TB-OPs hat, sondern weil die Ã,,rzte des Patienten unfähig waren. Oder eben weil der Patient eben gar keine TB-OP nötig hat, jedenfalls nicht auf Kosten der KK bzw. Solidargemeinschaft.

Ich glaube nicht, dass die KK hier irgendeine eigene medizinische Meinung zu dem Fall hat. Sie schliessen sich nur nicht "blind" der Meinung der Ã,,rzte des Betroffenen an, sondern fragen "unabhängige" Ã,,rzte. Zunächst die Ã,,rzte des MDK. Was die sagen, gilt. Unabhängig davon, ob ja oder nein, das ist der KK total egal. Wenn die Ã,,rzte des MDK vom Gericht quasi überstimmt oder korrigiert werden, dann gilt eben dass, auch wieder total egal, ob ja oder nein.

Zitat von: tomsschulte am 04. April 2014, 13:28:34
Sonst bekomme ich die OP ja nie, wenn ich nicht den Weg über das Gericht gehe.

Das hattest du aber schonmal anders gesehen. Vor nicht allzu langer Zeit war es nur eine Frage des Geldes, das dir leider nicht ausreichend zur Verfügung stand. Es fehlten nur ein paar Euro. Bzw. eine Frage mangelnder Arbeitsgelegenheiten/Verdienstmöglichkeiten.
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2. OP=Bügelentfernung 20.11.2013 (Magdeburg, Dr. Lützenberg)
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tomsschulte

Ja Vater ist zu geizig, um 3500 Euro zu zahlen, denn die andere Hälfte der 3500 Euro könnte ich von meinem Konto bezahlen. Aber er sieht die Trichterbrust-OPs als Operationen mit wenig Nutzen und vielen Risiken, unter anderem dem Risiko, dass alles nur noch schlimmer wird durch die OP und nicht besser als jetzt ohne die OP.

Auch wenn er sich als Nicht-Mediziner kein Urteil darüber erlauben kann, wie die Risiken der OP sind, aber er sitzt am längeren Hebel, also kann ich nichts tun.

Das Sozialamt oder das Jobcenter sind auch keine Wahl, denn dann muss man mit einem harten Regiment leben. Beim Jobcenter muss man dem Amt immer zur Verfügung stehen, kriegt sofort die Gelder gekürzt oder gestrichen nach wenigen Vergehen, muss viele unsinnige Maßnahmen und Umschulungen mitmachen, die nichts bringen. Man muss beantragen, in Urlaub fahren zu dürfen, und so weiter. Man kann vom Amt jederzeit zum Arzt oder Psychologen geschickt werden, wenn man nicht so kooperiert mit dem Amt, wie die das von einem verlangen. Das hört sich schlimm an. Und man muss 10-15 Bewerbungen pro Woche schreiben, die können einem kaum Jobs anbieten. Und wenn man das alles nicht erfüllt so wie es von einem verlangt wird, wird das Geld gestrichen und es kann sogar dazu kommen, dass man all das Geld, welches man schon vom Amt bekommen hat, wieder zurückzahlen muss. Das einzig gute ist, dass die Rentenansprüche nicht verloren gehen, und dass das Amt die monatlichen Beiträge für die Krankenkasse übernehmen.

Wenn jemand besser informiert ist, lass ich mich gerne korrigieren.
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ex.pectus

nochmal:

Zitat von: ex.pectus am 04. April 2014, 17:18:08
Bzw. eine Frage mangelnder Arbeitsgelegenheiten/Verdienstmöglichkeiten.

das mit den mangelnden Arbeitsgelegenheiten war/ist ja keine Idee von mir, sondern von dir ...
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
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BlauTB

@Tom: Mit Anfang 30 sollte man ja eigentlich auch schon arbeiten bzw. mit dem Studium oder der Ausbildung fertig sein. Wieso gehst du nicht arbeiten? Dann bist du finanziell von deinem Vater unabhängig.

ex.pectus

In seinem Blog berichtet aktuell ein Fachanwalt für Medizinrecht über eine Klage gegen die IKK classic wegen der Kostenübernahme:

http://medrecht-blog.de/na-gut-wir-zahlen-spaetes-einsehen-der-ikk-classic/
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