Ich möchte niemanden Angst vor einer Operation nach Nuss machen - aber man sollte folgendes vor einer Operation bedenken:
Als Pfleger vertrete ich einen Mandanten, der eine misslungene Operation nach Nuss erhielt.
Beim Einführen der Stäbe wurde das Herz durchbohrt. Eine Herz- Lungenmaschine musste erst aufwendig gesucht werden. Resultat: mein Mandant ist Vollinvalide -kann nicht mehr laufen, sehr schlecht sehen und nicht sprechen. Auf Grund des allgemeinen Gesundheitszustandes wagt man derzeit nicht, die Stäbe zu entfernen.
Seit einigen Jahren bin ich dabei die Klinik zu verklagen, was ein sehr schwieriges Unterfangen ist. Zunächst müssen Gutachten beigezogen werden. Die Klinik lehnt die Haftung ab - also es wird noch einige Jahre dauern, bis dies abgeschlossen ist.