Mit der Krankenhaus-Einweisung ist wirklich die "Verordnung einer Krankenhausbehandlung gemeint: Nachfolgend das Deckblatt meiner eigenen aus dem Jahr 2010:

Die aktuellen Verordnungen scheinen immer noch so auszusehen, kann sich aber immer mal irgendwann ändern.
Diese Verordnung dürfen nicht von Klinikärzten ausgestellt werden, also auch nicht vom TB-Chirurg der Klinik nicht. Aber jeder normale "Hausarzt" stellt die aus, auch wenn man quasi Neupatient ist.
Meine Verordnung wurde zwar auch in Berlin-Buch ausgestellt, aber genaugenommen nicht im Klinikum Buch, sondern in der zugehörigen Poliklinik. Und nicht von Chirurgen, sondern eben von einer Allgemeinmedizinerin, aber einer ambulanten Kassenärztin.
Und wie auch schon an anderer Stelle geschrieben: Dass auf der Verordnung ein KH genannt wird, bedeutet nicht, dass man sich dort operieren lassen muss oder das die VO nur dort gilt. Die VO gilt bundesweit und man hat freie Krankenhauswahl. Die Angabe hat lediglich Bedeutung für die Übernahme von Fahrt- bzw. Transportkosten. Diese werden eben nur zum nächsterreichbaren, geeigneten KH übernommen. Wer sowieso selber anreist, dem kann das egal sein.
Bei vielen Verordnung wird oftmals auch gar kein KH namentlich genannt. Dann würde die KK aber vermutlich nachfragen, weil in vielen Bundesländern gar keine vorherige Kostenverpflichtungserklärung üblich ist so wie in Berlin.
Die gesamte Verordnung besteht aus mehreren Blättern/Ausfertigungen. Ein Blatt bzw. die Rückseite davon enthält einen Hinweis zur Kostenverpflichtungserklärung (ist dasselbe wie Kostenübernahmeerklärung). Wenn die KK dort oder auf der Vorderseite ihren Stempel drauf macht, gilt das auch als Kostenübernahmeerklärung.
