Fahrtkostenübernahme (war: Wie weiter vorgehen nach Einweisungsschein?)

Begonnen von florian1992, 25. April 2013, 01:11:15

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florian1992

Hallo wollte mich auch mal mit einmischen,
Ihr schreibt immer alle von berlin wohnt ihr alle dort in der nähe oder hat euch die krankenkasse die Reise bezahlt. Ich wohne zb im süden von deutschland und bin in freiburg vor 4 wochen operiert worden und war sehr zufrieden. Und ich glaube nicht das ich eine reise nach Berlin von der KK bezahlt bekommen hätte.
Mit 20 Jahre Trichterbrust OP nach Nuss.  TB-Tiefe: 3,5 cm 1 Bügel

tomsschulte

ich wohne im Ruhrgebiet, in witten, das liegt neben Bochum. und die reise dorthin müsste ich selber bezahlen. ich würde mir die reise ja gerne sparen, aber bei mir in der nähe gibt es kaum jemand mit Erfahrung im Bereich Trichterbrust-OPs, und somit muss ich nach Berlin fahren, weil Dr. Lützenberg der Mann mit den 2. meisten Trichterbrust-OPs in Deutschland ist.
Meine Obersten Prinzipien sind Treue, Ehrlichkeit, Humor, Respekt, Vertrauen

mike120379

@florian1992

Fahrtkosten werden für stationären Aufenthalte, sowie für Vor- und Nachuntersuchungen, welche im Rahmen des stationären Aufenthalt notwendig sind und in einem bestimmten zeitlichen Rahmen um eben diesen liegen, übernommen... siehe auch da: http://www.juraforum.de/wiki/fahrtkosten-gesetzliche-krankenversicherung

Es gibt in Deutschland freie Arztwahl. Somit kannst du dich bei jedem Arzt deiner Wahl behandeln lassen.

Der Grund warum hier soviel über die beiden Kliniken in Berlin geschrieben wird, ist denke ich mal einfach zu erklären...

1. Dr. Lützenberg und Prof. Dr. Schaarschmidt haben die meiste Erfahrung in Sachen Trichterbrust-OP's
2. Erfahrungsberichte über andere Kliniken sind (leider) Mangelware
3. hier fällt mir bestimmt noch was ein ;-)

ex.pectus

Zitat von: mike120379 am 25. April 2013, 12:41:08
@florian1992

Fahrtkosten werden für stationären Aufenthalte, sowie für Vor- und Nachuntersuchungen, welche im Rahmen des stationären Aufenthalt notwendig sind und in einem bestimmten zeitlichen Rahmen um eben diesen liegen, übernommen... siehe auch da: http://www.juraforum.de/wiki/fahrtkosten-gesetzliche-krankenversicherung

Es gibt in Deutschland freie Arztwahl. Somit kannst du dich bei jedem Arzt deiner Wahl behandeln lassen.

alles richtig, aber da fehlt noch etwas:


       Â§ 39 Krankenhausbehandlung SGB V
...
(2) Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.

Es kommt also auf das in der Einweisung genannte Krankenhaus an, bspw.:


Und im Formular der Einweisung lautet der Formulartext: Nächsterreichbare, geeignete Krankenhäuser.

Zum einen muss also erstmal der einweisende Arzt das Formular ggf. je nach KH-Versorgung in der Umgebung "falsch" ausfüllen und zum anderen darf das der KK dann auch nicht auffallen.

Über "falsch" kann man sich natürlich herzlich streiten, insbesondere im Zusammenhang mit "geeignet". Aber wenn man sich ansieht, wie generell bei TB-OPs gestritten wird, kann man sicher nicht einfach davon ausgehen, dass da bei der KK sehr große Kulanz geübt wird. Ich denke, Ausnahmen bestätigen da eher die Regel.

Früher als Nuss-OPs noch exotisch in D waren, war das sicher kaum ein Problem mit den Fahrtkosten nach Berlin. Oder umgekehrt je etablierter und flächendecked verfügbar das Verfahren in D umso unwahrscheinlicher wird es mit den Fahrtkosten zu weit entfernten Nuss-OPs.
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
2. OP=Bügelentfernung 20.11.2013 (Magdeburg, Dr. Lützenberg)
meine Trichterbrust-OP-Seite

Müllie

Hallo Florian,

um die Fahrkosten von der Krankenversicherung erstattet zu bekommen, musst du ein Formular -wie das von mike gepostet- ausfüllen, auch vom behandelnden Arzt - also mitnehmen!

Damit der Antrag auf Fahrkostenübernahme auch von der Krankenversicherung akzeptiert wird, ist der Hinweis von ex.pectus ganz entscheident. Das Krankenhaus muss das nächtgelegende geeignete sein.
Zitat von: ex.pectus am 25. April 2013, 13:52:03
Und im Formular der Einweisung lautet der Formulartext: Nächsterreichbare, geeignete Krankenhäuser.

Ich hatte mal mit meiner Krankenversicherung (Barmer GEK) deshalb Ã,,rger. Die Fahrkosten zu einer OP (nicht TB) in Berlin wollte man mir nicht erstatten, weil ein Sachbearbeiter der Meinung war, die OP hätte auch in der nahegelegenden Uni-Klinik durchgeführt werden können und man würde nur die Fahrkosten dorthin erstatten. Perfide daran war, dass ich mit dem Sachbearbeiter noch zuvor bzgl. der Kostenübernahme telefoniert und ihm lang und breit erläutert hatte, dass diese spezielle OP ausschließlich in Berlin durchgeführt wird. Nach mehreren Telefonaten mit wiederum anderen Sachbearbeitern wurden die Fahrkosten schließlich erstattet (abzüglich des Eigenanteils von 10 Euro) und ich konnte mich bei den Folge-OPs immer wieder darauf berufen.
Lange Rede: Es kann ganz einfach und unkompliziert sein, aber wenn man an einen Schlaumeier gerät, wirds haarig.


Grüße
Müllie