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Ist eigentlich recht einfach.
Du machst dir einen Termin bei einem Chirurg deiner Wahl, wobei hier ein erfahrener gewählt werden sollte.
Dann machst du einen Termin bei Orthopäden und sagst, dass du einen Termin bei einem Chirurg hast, und eine Überweisung brauchst.
Dann fährst du zum Chirurgen und er schaut sich das an und schreibt dann evtl. einen Brief.
Dann klärst du mit der Krankenkassen, ob sie das übernehmen, was fast immer der Fall ist. Da kann auch der Brief vom Chirurgen helfen, je nachdem wie er geschrieben ist.
tbblabla hat natürlich Recht. Es ist eigentlich ganz einfach, jedenfalls wohl meistens.
Allerdings macht es natürlich einen großen Unterschied, ob man das rückblickend feststellt, wenn man schon alles hinter sich hat, fast alle Fragen geklärt sind und offene Fragen keine Rolle mehr spielen, oder ob man noch alles vor sich hat.
Mit Chirurg ist nicht nur ein erfahrender Chirurg gemeint, sondern einer, der die Trichterbrust-OP auch selbst durchführt (auch Thoraxchirurg oder Kinderchirurg).
Und mit Orthopäde ist wirklich nur ein Orthopäde gemeint, der den ggf. erforderlichen Überweisungsschein zum Chirurgen ausstellt.
Nur mit extra Praxisgebühr, aber ohne Überweisungsschein würde wohl meistens nicht gehen, da für die Chirurgie-Sprechstunden in den Krankenhaus-Ambulanzen besondere KV-Bestimmungen gelten (für Selbstzahler bzw. PKV wäre das natürlich egal, ca. 70 EUR). Wenn man sicher gehen will, kann man auch vorher fragen, von welchem Facharzt der Überweisungsschein sein und was genau drauf stehen soll.
Obwohl irgendein Orthopäde reicht, wäre es natürlich trotzdem besser, wenn es einer wäre, der eine gewisse Ahnung vom Thema hat und einen entsprechend unterstützt. Ist wahrscheinlich vorher schwierig herauszubekommen.
Für die Klärung mit der Krankenkasse braucht man einen "einweisenden" Arzt, der die Krankenhauseinweisung ausstellt. Bei mir war es die Hausärztin/Allgemeinmedizin. Das wäre dann auch der Arzt, der einen bei Problemen mit der Krankenkasse unterstützen sollte.
Die Krankenhauseinweisung wiederrum schickt man zwecks Genehmigung zur Krankenkasse. Das ist also der Schritt, bei dem erstmals die eigene Krankenkasse ins Spiel kommt und bei dem entschieden wird, ob die Kosten übernommen werden oder nicht.
Und Hausarzt meint nicht unbedingt einen Arzt, bei dem man schon Jahre in Behandlung war. Das kann auch ein ganz neuer sein ...
Also ich hab morgen einen termin bei meinem hausarzt bei dem ich eigentlich shcon immerin behandlung bin.
Er soll sich das alles mal anschauen, ich frag ihn dann auch gleich wegen der krankenkasse..
Er hatte mich damals auch zu nem orthopäden geschickt der allerdings abgewilligt hat damals mit dem zahlen.
Ich hab mir vorgenommen in Berlin buche den prof. scharschmidt per email zu kontaktieren, ihm ggf. bilder mitschicke und ihn um einen termin bete.
Ist schon n ganzes stück entfernt fahre ca. 9 stunden, aber das ist es mir allemal wert, hab viel hier schon positives von ihm gelesen, und denke ich bin bei ihm an der richtigen adresse.
Am meisten macht mir der Orthophäde angst das er wieder meint es sei nicht notwendig ( er muss es ja wissen -.- )
Aufjedenfall geh ich nicht nochmal zu dem gleichen, nur wer ist wohl der richtige?
Zitat von: dachucky am 29. Juni 2011, 01:53:11
Am meisten macht mir der Orthophäde angst das er wieder meint es sei nicht notwendig ( er muss es ja wissen -.- )
An deiner Stelle würde ich mir die Informationen von einer Klinik-Internetseite zu Trichterbrust-OPs ausdrucken, mitnehmen und sagen, dass Du Dich dazu bei einem Trichterbrustchirurgen beraten lassen willst und deshalb einen Überweisungsschein möchtest. Leider gibt es bei Prof. Schaarschmidt keine sinnvollen Angaben zum Ausdrucken. Aber wenn er Dir per Email empfielt, dass Du bei ihm vorstellig werden sollst, was er sicherlich machen wird, dann müste das auch überzeugend sein.
Darf ein Orthopäde überhaupt eine Überweisung verweigern?
Ich weis es nicht.
Mein arzt meinte dass ich fragen soll von wem die überweisung sein soll, ob es von einem orthophäden sein muss oder ob es von ihm reichen tut.
Wisst ihr da evt. etwas?
Zitat von: dachucky am 30. Juni 2011, 01:34:04
Ich weis es nicht.
Mein arzt meinte dass ich fragen soll von wem die überweisung sein soll, ob es von einem orthophäden sein muss oder ob es von ihm reichen tut.
Wisst ihr da evt. etwas?
Ich weiß es auch nicht, aber am zuverlässigsten ist es, wenn du dich dort erkundigst, wo du hin willst. Und am schnellsten geht es, wenn du dort im Sekretariat bzw. der Terminvergabe einfach anrufst.
Ich habe mal etwas gegoogelt und bin auf § 116 ff. SGB V (http://dejure.org/gesetze/SGB_V/116.html) gestoßen. Zu § 116b gibt es auch eine umfangreiche
"Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V" (http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/43/). Aber selbst bei den dort genannten besonderen Fällen scheint eine "normale" Überweisung" eines Vertragsarztes (=Kassenarzt) zu reichen.
Würde mich nicht wundern, wenn selbst die Mitarbeitter im Krankenhaus nicht wissen würden, ob die Überweisung vom Facharzt sein muss oder nicht (nach dem Motto: das haben wir schon immer so gemacht oder damit ist man auf der sicheren Seite).
Zitat von: tbblabla am 30. Juni 2011, 01:30:17
Darf ein Orthopäde überhaupt eine Überweisung verweigern?
Das ist doch zumindest theoretisch der allerwichtigste Sinn dieser ganzen Bürokratie. Dass nämlich Überweisungen nur dann ausgestellt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Und im Umkehrschluss: nicht ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen in der GKV gehört das Wirtschaftlichkeitsgebot:
| | | § 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. |
Dass es in der Praxis manchmal so abläuft, dass man als Patient der Sprechstundenhilfe sagt, welche Überweisungen man benötigt und diese selbständig die bereits vom Arzt unterschriebenen Überweisungsscheine quasi blanko ausfüllt, steht auf einem anderen Blatt.
Im konkreten Fall, wenn man sich zu den operativen Behandlungsmöglickeiten bei einer vorliegenden Trichterbrust beraten lassen will, gibt es allerdings für einen Orthopäden keinen Grund, die Überweisung zu verweigern. Der Orthopäde verfügt ja schließlich schlicht nicht über die Kompetenz, die entsprechende Beratung zu ersetzen. Es sei denn, es würde überhaupt keine Trichterbrust vorliegen (manche bilden sich ja ein, dass sie eine Trichterbrust hätten).
Hallo,
mir hatte man beim Termin-Anruf in Berlin auch gesagt dass es unbedingt eine Überweisung vorm Orthopäden sein soll.
Der Orthopäde hielt bei mir eine OP nicht für notwendig u. hat mir dann eine Überweisung an FA für Allgemeinmedizin zur Kontrolle gegeben.
Und dann noch widerwillig eine Überweisung für Berlin-Buch, da stand "Wunschüberweisung" oder so drauf. Die TB hat er sich gar nicht groß angesehen.
Also unbedingt einfach auf eine Überweisung bestehen u. alles andere geht dann sowieso in Berlin weiter!
Ja, die Überweisung muss vom Orthopäden sein.
Ich habe direkt gesagt, dass ich eine Überweisung will, dann hat er sich meine TB nur kurz angeguckt und die Überweisung gegeben.
damals hatte ich schon diverse tests gemacht,
hab heute mein termin bekommen 22.8 muss ich mich vorstellen.
Werd jetzt am montag einen Orthophäden suchen und mir direkt eine Überweisung holen.
Scheint ja alles endlich mal zu klappen, ich denke es war wirklich der wichtigste schritt in berlin anzurufen.
Werd euch über die weiteren erreignisse natürlich auf dem laufenden halten :>
EDIT: Ich hatte ja wie gesagt shcon diverse tests gemacht, da ich allerdings mit dem Orthophäden damals nicht zufrieden war, da ich mir einfach dachte der hat kein plan.
Sollte ich einen anderen besuchen oder zum gleichen gehen? Eigentlich brauch ich ja nur eine Überweisung von einem Orthophäden danch wird ein solcher arzt ja nicht mehr mit einbezogen, oder irr ich mich da?
Such dir einfach einen aus und hole dir die Überweisung. Danach wirst du ihn nicht mehr "brauchen".
Zitat von: ex.pectus am 29. Juni 2011, 02:24:27
An deiner Stelle würde ich mir die Informationen von einer Klinik-Internetseite zu Trichterbrust-OPs ausdrucken,
z.B.
Dr. Lützenberger, Charite, Berlin
http://chi.charite.de/patienten-information/krankheiten-therapien/lungenchirurgie/trichterbrust.html (http://chi.charite.de/patienten-information/krankheiten-therapien/lungenchirurgie/trichterbrust.html)
Prof. Rokitansky, Donauspital, Wien
http://www.kidsdoc.at/trichterbrust.html (http://www.kidsdoc.at/trichterbrust.html)
Ich habe direkt bei dr. Lützenberg, Charité Berlin, ein termin vereinbart, ohne vorher von irgendeiner arzt (haus/orthop.) eine überweisungsschien bekommen zu haben. Keiner hat danach gefragt.
Zitat von: annaj am 29. Juli 2011, 00:59:18
Ich habe direkt bei dr. Lützenberg, Charité Berlin, ein termin vereinbart, ohne vorher von irgendeiner arzt (haus/orthop.) eine überweisungsschien bekommen zu haben. Keiner hat danach gefragt.
Das hat "nur" abrechnungstechnische Gründe. Bei Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, ist der Überweisungsschein zugleich der Abrechnungsschein bzw. die Voraussetzung dafür, dass die Charité die Leistung bei der Krankenkasse abrechnen kann. Bei den anderen Patienten benötigt man den Abrechnungsschein nicht, also auch keinen Überweisungsschein.
ich bin aber in Deutschland gesetzlich versichert. Bei der TK.
Und ich bin mir schon sicher dass die Charité mein besuch bei dr. Lützenberg bei der krankenkasse abrechnen kann.
Ich wüsste nicht, wie die Charité das legal bei der Kasse abrechnen könnte, wenn man keine Überweisung hat. (Das ich das nicht weiß, heißt natürlich nicht, dass es nicht ginge. Ich bin ja schließlich kein Abrechnungsexperte.)
Jedenfalls ist Dr. Lützenberg nicht in der
Datenbank der Berliner Kassenärzte (http://kvberlin.de/60arztsuche/suche.php) verzeichnet. Dagegen ist bspw. eine andere Berliner Thoraxchirurgin, Frau Dr. Leschber, Chefärztin an der Ev. Lungenklinik Berlin (http://www.pgdiakonie.de/evangelische-lungenklinik-berlin/fachabteilungenzentren/klinik-fuer-thoraxchirurgie/vorstellung-der-klinik/) dort mit Kassenzulassung verzeichnet.
Und wer es nicht mitbekommen hat: Bei der Frage der Abrechnung ist man ziemlich "kleinlich". Es ist nicht nur so, dass nur die zugelassenen Ã,,rzte Kassenleistungen abrechnen dürfen. Nein, auch nur die zugelassenen Ã,,rzte dürfen die Leistungen erbringen. Vor kurzem gab es eine Großrazzia bei Helios mit 150 Beamten (http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2011_06/grossrazzia_im_helios.html) wegen Verdacht des Abrechnungsbetrugs.
Und, dass die Charité nicht "umsonst" arbeiten würde, wäre auch kein Argument: Als ich das erste Mal dort war, war es dort so chaotisch, dass die Anmeldeschwester es in 2 Stunden nicht geschafft hat, mein KV-Karte einzulesen und mich den Behandlungsvertrag unterschreiben zu lassen, s. alten Forumbeitrag (http://web517.s13.okayspace.de/Trichter/index.php/topic,1051.msg9106.html#msg9106). Ich habe das dann beim zweiten Besuch unterschrieben, damit es nachträglich abgerechnet werden konnte.
Also Ausnahmen bestätigen eigentlich nur die Regel, würde ich sagen.
Neben den oben genannten eher zufälligen, dem Chaos geschuldeten Ausnahmen, gibt es wohl auch noch reguläre, abrechnungstechnische Ausnahmen. Bestimmte vor- und nachstationäre Untersuchungen im Zusammenhang mit der stationären Heilbehandlung dürfen wohl sowieso nicht extra ambulant abgerechnet werden. Vielleicht war das bei dir der Fall.
Oder es ist bei Dir noch ganz anders. Spielt Schweden bzw. die EU in dem Zusammenhang irgendeine Rolle? Hast Du eine ganz normale deutsche Chipkarte der TK? Ich hätte vermutet, dass das bei dir gemäß den EU-Regelungen zur Krankenversicherung abgewickelt wird. Das würde zwar bedeuten, dass die TK in (Vor-)Leistung geht. Das muss aber nicht bedeuten, dass alles 100% genauso abläuft, wie bei normal TK-Versicherten, insbesondere nicht, dass die Mitarbeiter im Krankenhaus sich damit auskennen und gleich anwenden.
Update: Es gibt noch eine weitere Variante: Die Charité hat eine Sondervereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (http://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/hochschulambulanz/index.html) getroffen:
| | | Die Patienten können die Charite jetzt nicht nur per Überweisung, sondern auch direkt aufsuchen. Bei direktem Kontakt wird die Praxisgebühr fällig. |
Diese Variante hat aber eine Bedingung:
| | | Die Charité hat die Eignung des Behandlungsfalls für Forschung und Lehre zu überprüfen. Bei Nicht-Eignung darf die Behandlung nicht abgerechnet werden. |
Einerseits klingt die Voraussetzung "Eignung für Forschung und Lehre" ziemlich niedrig bzw. simpel. Andererseits, wenn dem tatsächlich so wäre, könnte man sich die Haftungsklausel eigentlich auch gleich sparen. Mit anderen Worten: alles zeimlich schwammig.
Verständlich, wenn die Charité deshalb lieber so oft wie möglich auf der sicheren Seite sein will und auf den Überweisungsschein Wert legt. Jedenfalls wurde ich bisher bei jeder Terminvereinbarung dazu angehalten, einen solchen mitzubringen. Auch wieder für den Termin im Oktober. Dass ich als privat Versicherter sowieso keinen "gültigen" Überweisungsschein mitbringen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Ich wohne in Berlin, zahle hier mein steuer und krankenkassenbeiträge und hat mit Schweden seit einige jahre nix zu tun gehabt. Also läuft es bei mir genau so wie bei alle andere die hier krankenversichert sind.
Mein theori ist dass Helios nur patienten in der sprechstunde haben wollen, die tatsächlich auch die op-kosten von der krankenkasse letztendlich bezahlt werden bekommen. Sonst ist es für sie reine zeitverschwendung, wenn es nie zum op kommen würde. Wenn ein arzt vorher sein ok gegeben hat, ist die chance grösser, dass das trichterbrust tatsächlich zur behandlung kommt.
Helios Berlin-Buch ist ein privatklinik, ich denke, die arbeiten mehr "effizient".
Und wegen die anmeldeschwester in der Charité... ich weiss nicht was mit ihr los ist, aber seit mein erstes mal dort, meide ich sie und winke irgendwie eine andere schwester zu, die die anmeldung/abrechnung dann macht... ;)
An dieser Stelle nochmals danke an euch alle die mir es überhaupt erst ermöglicht haben,
mich operieren zu lassen.
Hätte ich vor knapp nem jahr noch für unmöglichgehalten und jetzt leb ich ohne TB.
Ich hoffe das die 3 jahre bügelzeit reibungslos verlaufen und nichts passiert das der bügel raus muss, und
ich endlich komplett ohne TB leben kann.
Die seite ist aufjednfall ne rießen hilfe für all jene, die sich eine operation wünschen doch nicht wissen wie man
es angeht.
Danke ;D