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Allgemeines => Allgemeine Themen => Thema gestartet von: mike120379 am 11. Mai 2013, 12:15:55

Titel: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: mike120379 am 11. Mai 2013, 12:15:55
Vor ein paar Tagen kam ich mit der Gleichstellungsbeauftragten in unserem Unternehmen ins Gespräch. Nachdem ich ihr von meinen Erfahrungen und Erlebnissen der letzten 6 Monate berichtet hatte, meinte sie, ob ich denn schon einmal in Erwägung gezogen habe, einen Erstantrag auf Feststellung der Schwerbehinderten­eigenschaft nach SGB IX zu stellen.

Ich muss zugeben, dass mir der Gedanke etwas fremd war/ist und ich auch nie von selbst auf diese Idee gekommen wäre, aber letztendlich hat sie nicht ganz unrecht.

Die Trichterbrust ist nun einmal da und letztendlich hat man bei einer Feststellung eines entsprechenden Grades der Behinderung auch Vorteile wie z.Bsp. Steuererleichterungen, besonderen Kündigungsschutz etc.

Gibt es denn jemand hier, der schon Erfahrungen mit diesem Schritt hat? Welche Hürden gab es bei der Beantragung? usw...
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: ex.pectus am 11. Mai 2013, 15:26:00
Zitat von: mike120379 am 11. Mai 2013, 12:15:55
Die Trichterbrust ist nun einmal da

Ich denke, dass der Begriff "Trichterbrust" in dem Zusammenhang eher nicht zweckdienlich ist, da er vermutlich unzutreffende Assoziationen erzeugt. D.h. ich vermute, dass die meisten TB-Patienten nicht als behindert oder schwerbehindert gelten oder anerkannt sind.

Zitat von: mike120379 am 11. Mai 2013, 12:15:55
und letztendlich hat man bei einer Feststellung eines entsprechenden Grades der Behinderung auch Vorteile wie z.Bsp. Steuererleichterungen, besonderen Kündigungsschutz etc.

genau, bei einem entsprechendem Grad, nämlich bspw. ab 50 (oder eventuell auch ab 30), s.a. Verordnung mit den GdB-Werten (http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage_8.html).

Zitat von: mike120379 am 11. Mai 2013, 12:15:55
Gibt es denn jemand hier, der schon Erfahrungen mit diesem Schritt hat? Welche Hürden gab es bei der Beantragung? usw...

Habe keine Erfahrung damit, stelle ich mir aber schwierig vor, wenn man da nur mit einer TB kommt. Den Begriff Trichterbrust gibt es in der Verordnung nicht. Am besten passen wohl Brustkorbdefekte unter Punkt 8.1: maximal GdB 20 (bei sehr ausgedehnten Defekten einschließlich entstellender Wirkung).
Wenn man nicht nur eine TB hat, sondern bspw. (auch) "Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion" sind je nach schwere 20 - 100 drin.
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: mike120379 am 11. Mai 2013, 18:09:43
Zitat von: ex.pectus am 11. Mai 2013, 15:26:00
Wenn man nicht nur eine TB hat, sondern bspw. (auch) "Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion" sind je nach schwere 20 - 100 drin.

Also vor der OP im November hatte ich 55% Lungenvolumen. Bei einer Messung im März 2013 waren es knapp über 60 %.

Ich hoffe ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, dass mit fast jeder Trichterbrust auch eine dauerhafte Einschränkung der Lungenkapazität und dem entsprechend auch der Lungenfunktion vorliegt. Wie man diese Einschränkung letztendlich selbst wahrnimmt steht dabei denke ich mal nicht an erster Stelle.

Letztendlich würde ich behaupten, dass ich zwischenzeitlich mehr Puste hatte und mir nach der Entfernung des Pectusbar im April wieder schneller die Luft ausgeht.
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: ex.pectus am 11. Mai 2013, 22:23:12
Zitat von: mike120379 am 11. Mai 2013, 18:09:43
Also vor der OP im November hatte ich 55% Lungenvolumen. Bei einer Messung im März 2013 waren es knapp über 60 %.

Welchen Wert der Lungenfunktionsdiagnostik meinst du genau?

Zitat von: mike120379 am 11. Mai 2013, 18:09:43
Ich hoffe ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, dass mit fast jeder Trichterbrust auch eine dauerhafte Einschränkung der Lungenkapazität und dem entsprechend auch der Lungenfunktion vorliegt.

Doch, denke schon, dass du dich damit zu weit aus dem Fenster lehnst.
Ich denke, dass man allenfalls sagen kann, dass unter den Menschen mit den größten Lungenkapazitäten und der besten Lungenfunktion (was soll das genau sein?) wahrscheinlich keine mit Trichterbrust sind. Eine Trichterbrust schließt Weltrekorde in Lungenkapazität und -funktion aus.

Ich habe das hier im Forum schon mal erklärt, dass ein gemessener Lungenwert von bspw. 80% nicht bedeutet, dass man eine 20%-Einschränkung hat.

Zitat von: mike120379 am 11. Mai 2013, 18:09:43
Wie man diese Einschränkung letztendlich selbst wahrnimmt steht dabei denke ich mal nicht an erster Stelle.

Jein. Einerseits kommt es natürlich nicht nur auf die individuelle Wahrnehmung an, insbesondere wenn sich die individuelle Wahrnehmung nicht ansatzweise mit den organischen Befunden in Übereinstimmung bringen lassen kann. Andererseits ist gerade "Dyspnoe" (=außer Puste sein) eine auch sehr subjektive Angelegenheit, so dass das jeder anders wahrnimmt. "Atemnot" wird ja nicht irgendwie experimentell überprüft. Da zählt die Angabe des Patienten. (Überprüft werden aber natürlich die möglichen organischen Ursachen für eine Atemnot.)

Zitat von: mike120379 am 11. Mai 2013, 18:09:43
Letztendlich würde ich behaupten, dass ich zwischenzeitlich mehr Puste hatte und mir nach der Entfernung des Pectusbar im April wieder schneller die Luft ausgeht.

Das kann ja auch so gewesen sein. Entweder kam es dir komplett nur so vor oder es war auch tatsächlich so. Und wenn letzteres, dann stellt sich die Frage woran das lag.
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: mike120379 am 11. Mai 2013, 23:21:07
Zitat von: ex.pectus am 11. Mai 2013, 22:23:12
Welchen Wert der Lungenfunktionsdiagnostik meinst du genau?

VC MAX

Die 55% wurden durch die Betriebsärztin und auch bei meiner Pullmologin festgestellt.

Zitat von: ex.pectus am 11. Mai 2013, 22:23:12Doch, denke schon, dass du dich damit zu weit aus dem Fenster lehnst.... Eine Trichterbrust schließt Weltrekorde in Lungenkapazität und -funktion aus.

Wiedersprichst du dir da nicht gerade selbst?  ;)

Wenn eine Trichterbrust Weltrekorde in Lungenkapazität und -funktion ausschließt, liegt eine Einschränkung vor.

Zitat von: ex.pectus am 11. Mai 2013, 22:23:12Das kann ja auch so gewesen sein. Entweder kam es dir komplett nur so vor oder es war auch tatsächlich so. Und wenn letzteres, dann stellt sich die Frage woran das lag.

Wahrscheinlich an dem sich wieder gesenkten Brustkorb und dem daraus resultierendem geringeren Platz?!?
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: ex.pectus am 11. Mai 2013, 23:34:05
Zitat von: mike120379 am 11. Mai 2013, 23:21:07
VC MAX

Die 55% wurden durch die Betriebsärztin und auch bei meiner Pullmologin festgestellt.

Und wie waren die Werte für die Totale Lungenkapazität (TLC)?

Zitat von: mike120379 am 11. Mai 2013, 23:21:07
Wenn eine Trichterbrust Weltrekorde in Lungenkapazität und -funktion ausschließt, liegt eine Einschränkung vor.

Weltrekordhalter kann immer nur einer sein. Im Laufe der Jahre kommen natürlich einige zusammen. Aber alle anderen der x Milliarden Menschen betrachtest du als eingeschränkt? Das wäre eine Einschränkung auf sehr hohem Niveau.
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: mike120379 am 12. Mai 2013, 00:22:59
Zitat von: ex.pectus am 11. Mai 2013, 23:34:05Und wie waren die Werte für die Totale Lungenkapazität (TLC)?

Da hab ich leider nur den Wert von März 2013 und der lag bei 61,2%.
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: ex.pectus am 12. Mai 2013, 00:39:25
Mit den Beschwerden und den Lungenfunktionswerten ergeben sich doch schon einige GdB-Prozente. Dass sich der Zustand durch eine OP hoffentlich noch verbessern lässt, schließt einen Antrag ja erstmal nicht aus.

Wurde denn auch mal eine Ergometrie gemacht? Bist du da in den Bereichen die unter Punkt 9 der Verordnung genannt werden?
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: mike120379 am 12. Mai 2013, 00:56:00
Bei der Pullmologin saß ich mehrmals in dem Glaskasten, wo man in das Mundstück atmen muss und einmal gab es eine "Radtour" mit Gesichtsmaske und Blutgaswerten.

Die Unterlagen muss ich mir mal zuschicken lassen...

Letztendlich war sie es auch, die das Thema Trichterbrust-OP angesprochen und mir die entsprechende Überweisung ausgestellt hatte.
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: annaj am 12. Mai 2013, 12:21:46
das trichterbrust ein art behinderung sei, finde ich grundsätzlich übertrieben. Körperliche einschränkungen im sinne von eine behinderung ist es nicht, vor allem wenn man der trichter durch ein op beheben kann.

Mein trichter war sehr tief, ich hatte beim überlastung herzklopfen, -rasen, konnte nicht ganz so schnell laufen, usw, aber meine allgemeinbefinden habe ich durch regelmässig sport treiben auf ein niveau gebracht, das ich eigentlich in gute form war, auch die lungenwerte. Ich kenne da einige tb-patienten mit sehr schwere befunde, die besser abschneiden als ein normaler (untrainierter) mensch.

Ich finde es persönlich nicht in ordnung vom stat vorteil zu ziehen, ich weiss das es üblich ist, ich würde nicht dazugehören wollen. Aber das ist jedermanns sache, und ich sehe ja das es üblich ist, auf diese art zu denken. In diesem fall, tb als behinderung durchzuziehen, glaube ich wird kein erfolg bringen.
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: ex.pectus am 13. Mai 2013, 00:47:12
Zitat von: annaj am 12. Mai 2013, 12:21:46
das trichterbrust ein art behinderung sei, finde ich grundsätzlich übertrieben. Körperliche einschränkungen im sinne von eine behinderung ist es nicht, vor allem wenn man der trichter durch ein op beheben kann.

Ich glaube die Frage von mike stellt sich gerade deshalb, weil der Trichter bzw. seine Probleme eben nicht (einfach) duch eine OP behoben wurden. Wenn er wählen dürfte zwischen Behebung durch OP oder Schwerbehinderteneigenschaft, dürfte seine Wahl wohl eindeutig ausfallen.

Zitat von: annaj am 12. Mai 2013, 12:21:46
Mein trichter war sehr tief, ich hatte beim überlastung herzklopfen, -rasen, konnte nicht ganz so schnell laufen, usw, aber meine allgemeinbefinden habe ich durch regelmässig sport treiben auf ein niveau gebracht, das ich eigentlich in gute form war, auch die lungenwerte. Ich kenne da einige tb-patienten mit sehr schwere befunde, die besser abschneiden als ein normaler (untrainierter) mensch.

100% Zustimmung, jeder sollte auch aktiv selbst etwas für seine Gesundheit und sein Wohlbefinden tun. Aber was ist mit denen, die trotzdem noch Probleme haben bzw. diese sogar schlimmer statt besser werden?

mike schrieb zu seiner Vorgeschichte:
Zitat von: mike120379 am 18. November 2012, 02:40:56
beim laufen längerer Strecken machte sich starkes Klopfen im Brustkorb, Kurzatmigkeit und Schwindel bemerkbar. Kurz gesagt es stimmte etwas nicht und dies wurde auch nicht besser -> Es musste endlich was passieren.

Zitat von: annaj am 12. Mai 2013, 12:21:46
Ich finde es persönlich nicht in ordnung vom stat vorteil zu ziehen, ich weiss das es üblich ist, ich würde nicht dazugehören wollen.

Du meinst sicher nicht ganz allgemein staatliche Vorteile, sondern nur unberechtigte, solche, die einem nicht zustehen, oder?

Zitat von: annaj am 12. Mai 2013, 12:21:46In diesem fall, tb als behinderung durchzuziehen, glaube ich wird kein erfolg bringen.

Müsste man dazu nicht wissen, welche Beschwerden und Beeinträchtigungen vorliegen?
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: annaj am 13. Mai 2013, 01:26:57
ich denke wenn man leistungen vom staat wegen eine körperliche beeinträchtigung beantragen und bekommen, wird man sein schicksal so festlegen und nicht mehr an eine verbesserung arbeiten. Es entsteht eine bequemlichkeit in der rolle (als behindert), was letztendlich nur gesundheit und das wohlbefinden schadet, du hast sozusagen aufgegeben als beitragsempfänger. Und wenn du dich verbesserst, verlierst du ja deine "vorteile". Ich bin nicht gegen staatliche hilfe wenn es nötig ist, aber manchmal kann es mehr schaden als helfen. Ausserdem denke ich das wir behinderte menschen in der arbeitsmarkt wegdrängen, nicht weil sie arbeitsunfähig sind, sondern weil wir uns nicht anpassen wollen, unsere arbeitsumfeldt, oder sie um uns herum haben wollen.

Ich weiss nicht wie viel sport mike vor dem op gemacht hat, ich weiss nur das man mit ein paar bis einige stunden ausdauersport der woche ziemlich trainiert aussieht. Ich gehe davon aus das mike mehr tun kann. Es tut mir leid wenn es hart rüber kommt, aber man kann soooo viel selber machen für die gesundheit, für den körper, auch wenn man keine beine oder arme oder beides hat, oder trichterbrust.... wenn die leistung vor dem op nicht gut war, wird es nicht viel besser nach ein op werden. Jedenfalls nicht gleich nach der op. Aber wenn man daran arbeiten... dann schon.
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: Jürgen54 am 13. Mai 2013, 19:00:58
Schöner Post, annaj!  :)
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: ex.pectus am 13. Mai 2013, 20:18:39
Zitat von: annaj am 13. Mai 2013, 01:26:57
Es tut mir leid wenn es hart rüber kommt,

Dass der Post vielleicht etwas "hart rüber kommt" finde ich auch. Ist sicher gewöhnungsbedürftig, aber letztlich nicht schlecht. Nicht gut finde ich aber, dass meiner Meinung nach Vorurteile und Klischees bedient werden und diese dann auch noch falsch.


von welchen finanziellen Größenordnungen reden wir hier?

Der steuerliche Behinderten-Pauschbetrag (http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenpauschbetrag) bei einem GdB von 50 beträgt 570 EUR im Jahr. Dieser Betrag kann vom zu verstehernden Einkommen abgesetzt werden. Das setzt erstens voraus, dass man überhaupt etwas zu versteuern hat (also dem Staat nicht unbedingt auf der Tasche liegt) und zweitens folgt daraus, dass die tatsächliche Ersparnis letztlich vom individuellen Steuersatz abhängt: bei 42% als Spitzenverdiener wären das also max. 239,40 EUR Steuerersparnis im Jahr. Das kann unmöglich irgendeine negative Motivation sein, sich mit seiner Rolle als Beitragsempfänger abzufinden und sich aufzugeben.

umgekehrt wird meiner Meinung nach ein Schuh draus:

Das hat Mike auch schon ganz zu Angang angesprochen: hier kommt ein besonderer Kündigungsschutz in Betracht. Außerdem wird man von öffentlichen Arbeitgebern und zum Teil auch aus der privaten Wirtschaft (besonders Großunternehmen) bei der Einstellung bevorzugt (bei ansonsten gleicher Qualifikation). Das bewirkt also genau das Gegenteil von dem, wogegen annaj argumentiert. Die Einstellung bzw. Kündigung wird durch die Personalabteilung vorgenommen. Davon muss die Belegschaft und die Kollegen nichts mitbekommen (man muss keine Armbinde oder dergleichen tragen).
Es gibt auch ein paar Tage Zusatzurlaub. Kann natürlich sein, dass einige Kollegen deswegen dann neidisch wären, wenn sie das mitbekommen.

Ausdauersport und ziemlich trainiert aussehen:

Schön wär´s. Leider sind das zwei komplett unabhängige Größen. Ausdauersport trainiert hauptsächlich das Herz-Kreislaufsystem. Mit sichtbaren Muskeln hat das nicht viel zu tun. Wie man aussieht, ist bei Ausdauersport hauptsächlich eine Frage der Energiebilanz (Energieaufnahme vs. Energieverbrauch). Ich gehe bspw. seit Jahren fast ohne Ausnahmen jeden zweiten Tag mind. 45 min Joggen. Ob ich dabei einen Bauchansatz und Speckrollen habe oder nicht, hängt nur davon ab, ob ich mich zusätzlich beim Essen diszipliniert zurückhalte oder nicht. Bei manchen mag es ja funktionieren, das "sportliche" Aussehen tatsächlich (nur) über Sport zu steuern. Bei vielen klappt das aber nicht. Daraus, dass jemand Übergewicht hat, kann man nicht schlussfolgern, dass er sich nicht sportlich betätigt und auch nicht, dass er nicht sportlich oder leistungsfähig ist.

Wenn man nur hart genug an sich arbeitet, dann wird es auch besser:

Ja, man kann soooo viel selber machen für die eigene Gesundheit und das sollte man auch tun. Und die Gesellschaft sollte auch Anreize (und Sanktionen) dafür schaffen, dass man das macht.
Und nein, es ist falsch, einfach vorauszusetzen, dass es dann schon besser wird, wenn man an sich arbeitet bzw. umgekehrt zu schlussfolgern, wenn es noch nicht besser  bzw. gut genug ist, dann hat man einfach noch nicht genug an sich gearbeitet. Da kann man auch ganz schön falsch liegen.
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: Müllie am 13. Mai 2013, 21:53:57
Hallo zusammen,

die Frage nach einer möglichen Behinderung stellte sich mir ebenso nicht, bis meine Ã,,rztin während der ersten Reha (nach der erste OP) dies ansprach. Wie auch Mike wäre ich nie selbst auf die Idee gekommen, dass ich selbst mit meiner ex-TB da Chancen hätte. Ich kann mich leider nicht mehr erinnern, welche möglichen Argumente meine Ã,,rztin damals für eine Behinderung anführte. Jedenfalls kam es für mich nicht in Frage, aus zwei Gründen:
1) Die Behinderung muss ja in einer Bewerbung mit angegeben werden. Und obwohl man damit eigentlich bevorzugt genommen würde, war es mir zu wider "jung, dynamisch und... behindert" da rein zu schreiben.
2) Die OP hat mein Leben um 180° zum Guten gewandt. Ich hatte die Illusion, dass ich nahezu 100% gesund werden würde. Entsprechend hoch war die Motivation nun alles selbst dafür zu tun und habe ehrgeizig meine Übungen (Atmung, Beweglichkeit) gemacht und Sport (Kraft, Ausdauer) getrieben. Eine bestätigte Behinderung wäre zu diesem Zeitpunkt ein falsches Zeichen der Resignation gewesen, dass es eben nicht mehr besser wird. Da bin ich ganz bei dir Anna.

Allerdings wurde es trotz aller Anstengungen nicht besser, im Gegenteil: Rezidiv und bis dato 3 weitere OPs. Ich kann mich auf den Kopf stellen, aber es werden wohl immer gewisse Einschränkungen bleiben. Auch noch so viel Sport wird daran nicht wesentliches ändern, liebe Anna.

Nach OP Nr.4 mache ich z.Z. die dritte Reha (mein Chef hat mich dazu gedrängt, weil ich nicht voll einsatzfähig war/bin). Im Gespräch mit anderen Patienten kam erneut das Thema Behinderung auf. Wenn ich meine "Problemchen" mit denen der anderen vergleiche, die GdB 30 bis 50 haben, dann sehe ich nur geringe Chancen da etwas anerkannt zu bekommen.
Sollte sich meine Lage aber nicht mehr wesentlich verbessern, würde ich es wohl dennoch versuchen. Aus dem Grund, dass ich heute anders über 1) denke. Mittlerweile habe ich einen guten Job und ein besonderer Kündigungsschutz wäre nicht uninertessant.
Alles nur Konjunktiv...

Positiv denken!


Grüße
Müllie
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: ex.pectus am 13. Mai 2013, 22:59:38
nur eine kleine Ergänzung:

Zitat von: Müllie am 13. Mai 2013, 21:53:57
1) Die Behinderung muss ja in einer Bewerbung mit angegeben werden.

Nein, natürlich nicht. Nur wenn man quasi so behindert ist, dass man die Arbeit ohnehin nicht machen könnte, muss man von sich aus darauf hinweisen. Und dann gilt diese Hinweispflicht unabhängig davon, ob die Behinderung amtlich bestätigt ist oder nicht.

Abgesehen von diesem Extremfall der Behinderung muss man also definitiv nicht in der Bewerbung darauf hinweisen. Eine andere Frage ist, ob der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch, bei der Einstellung oder während der Beschäftigung danach fragen darf und ob man wahrheitsgemäß antworten muss. Das ist teilweise umstritten und hat sich in den letzten Jahren geändert, einfach mal googlen.
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: Müllie am 13. Mai 2013, 23:16:33
Hallo ex.pectus,

danke für die Info, gut zu wissen. Hatte mich noch nicht tiefergehend damit befasst, da ich es bislang nicht ernsthaft in Erwägung gezogen haben.

Grüße
Müllie
Titel: Re: Trichterbrust - Behinderung im Sinne des SGB IX ???
Beitrag von: ex.pectus am 13. Mai 2013, 23:39:13
Wie ich ja auch schon gleich in meinem ersten Post versucht habe anzudeuten, kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass man nur/ausschliesslich wegen einer TB einen GdB bekommt. Höchstens bei einer sehr ausgeprägten Form sehe ich maximal GdB 20, die sich aber allenfalls im Zusammenwirken mit einer anderen Behinderung auf die Schwerbeschädigten-Eigenschaft (ab mind. 30) auswirken könnten. Beim Zusammentreffen von mehreren Behinderungen werden die GdB aber nicht einfach addiert, d.h. es ist auch nicht so einfach, durch mehrere Behinderungen in der Summe auf den notwendigen GdB 30 zu kommen.

Wenn aber bei jemanden mit TB auch noch massive Einschränkungen von Herz und Lunge oder allgemein an der Leistungsfähigkeit vorliegen, was nicht die Regel ist, dann sieht die Sache doch gleich ganz anders aus, jedenfalls für mich. Und um keine Missverständisse aufkommen zu lassen, würde ich das nicht als TB-Probleme bezeichnen, sondern eben als Herz- oder Lungenprobleme. Und ob die dann an der TB liegen oder nicht, ist ja egal. D.h. für die Bewertung dieser Einschränkungen ist es egal ob man (zusätzlich) eine TB hat oder nicht, entscheidend ist, wie massiv diese Einschränkungen sind.