Hallo :)
Ich würde gerne mal wissen, ob jemand schon eine Kostenübernahme für eine TB-OP durch einen Krankenhauseinweisungsschein erreichen konnte. Also man geht mit dem Krankenhauseinweisungsschein, der z.B. von einem Orthopäden ausgestellt wurde, zur KK und die genehmigen die OP ohne viel "drum rum". Gibt es da jemanden dem das schon passiert ist ??
Beste Grüße Dänjiel
Hallo und Willkommen im Forum!
Bei mir war's sogar noch einfacher--aber das ist absolut nicht die Regel:
Meine Sachbearbeiterin von der KK wollte die Krankenhauseinweisung gar nicht haben! Sie meinte, wenn der Operateur mich aufnimmt, d.h., der OP zustimmt, und das Krankenhaus zugelassen ist, dann könnte ich mit der Einweisung (bei mir vom Hausarzt ausgestellt) direkt zur Klinik, ohne vorherige Genehmigung durch die KK.
Das hat mich selbst sehr erstaunt!
Und wenn du das Forum einmal gründlich zu diesem Thema durchsuchst, wirst du viele unterschiedliche Geschichten finden.
Viel Erfolg!
Zitat von: zadkiel am 26. März 2014, 15:02:38
Hallo und Willkommen im Forum!
Bei mir war's sogar noch einfacher--aber das ist absolut nicht die Regel:
Meine Sachbearbeiterin von der KK wollte die Krankenhauseinweisung gar nicht haben! Sie meinte, wenn der Operateur mich aufnimmt, d.h., der OP zustimmt, und das Krankenhaus zugelassen ist, dann könnte ich mit der Einweisung (bei mir vom Hausarzt ausgestellt) direkt zur Klinik, ohne vorherige Genehmigung durch die KK.
Das hat mich selbst sehr erstaunt!
Und wenn du das Forum einmal gründlich zu diesem Thema durchsuchst, wirst du viele unterschiedliche Geschichten finden.
Viel Erfolg!
Freut mich für dich das zu lesen, aber irgendwie macht mich das auch sauer, denn ich warte jetzt seit 3+ Monaten auf ne Entscheidung vom MDK, Ende nicht in Sicht, bestimmt kommt noch ein sich ewig lang hinziehender Widerspruch hinzu. Ich finde es erschreckend wie sporadisch von Fall zu Fall und von KK zu KK trotz GKV entschieden wird, Glück scheint hier die einzige Variable v.a. im Hinblick auf Trichterbrust-OPs zu sein.
Danke für die schnelle Antwort! Ich bin mal gespannt was bei mir rauskommt und ob es überhaupt möglich ist. Letztes Jahr wurden zwei Anträge von mir abgelehnt. Dieses Jahr war ich dann in der Helios Klinik Berlin Buch und soll das nun so mit dem Krankenhauseinweisungsschein machen.
Die Modalitäten für die Krankenhausaufnahme scheinen "Landesverbandssache" zu sein, d.h. sie sind in den verschiedenen Bundesländern zum Teil unterschiedlich geregelt.
Auf den Seiten der AOK kann man sich die Regelungen für die einzelnen Bundesländer ansehen, http://aok-gesundheitspartner.de/bund/krankenhaus/vertraege_regional/index.html (Es ist zwar die Homepage der AOK, aber die Regelungen gelten für alle KK.)
ZitatRegelung für Berliner Krankenhäuser und alle gesetzlichen Krankenkassen
http://aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/bln/krankenhaus/vereinbarungen/laender/bln_khvb_allgemein.pdf
§ 6 Kostenübernahme
...
(2) Patienten, die gegenüber einer Krankenkasse anspruchsberechtigt sind, weisen sich grundsätzlich bei Beginn der Krankenhausbehandlung dem Krankenhaus gegenüber durch eine Kostenübernahmeerklärung aus. Die Krankenkassen können, soweit z.B. der Tag des Beginns der Krankenhausbehandlung des Patienten oder das aufnehmende zugelassene Krankenhaus noch nicht feststeht, die Kostenübernahme auch durch einen Stempelaufdruck oder Aufkleber auf der vertragsärztlichen Einweisung erklären. Mit der Vorlage der Einweisung mit Stempelaufdruck oder Aufkleber genügt der Patient seiner Verpflichtung nach Satz 1.
...
(4) Für Patienten, für die bei Beginn der Krankenhausbehandlung keine Kostenübernahmeerklärung vorliegt (z. B. Notfall), fordert das Krankenhaus diese Erklärung unverzüglich, in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen bei der zuständigen Krankenkasse für den Patienten unabhängig von dessen eigener Verpflichtung an. ...
ZitatRegelung für Brandenburger Krankenhäuser und alle gesetzlichen Krankenkassen
http://aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/brb/krankenhaus/vereinbarungen/laender/bb_112abs2nr1_vom_08_10_96.pdf
§ 8 Kostenübernahme
...
(2)Patienten, die gegenüber einer Krankenkasse anspruchsberechtigt sind, weisen sich in der Regel bei der Aufnahme dem Krankenhaus gegenüber durch eine Kostenübernahmeerklärung bzw. Versichertenkarte aus.
(3)Für Patienten, die bei der Aufnahme noch keine Kostenübernahmeerklärung vorweisen können, fordert das Krankenhaus diese Erklärung unverzüglich, in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen, bei der zuständigen Krankenkasse an, unbeschadet einer dahingehenden eigenen Verpflichtung des Patienten. Der Anforderung ist die Verordnung der Krankenhausbehandlung oder eine entsprechende Bescheinigung des Krankenhausarztes
mit Angabe der Diagnose beizufügen. Eine Zusammenfassung mit der Aufnahmeanzeige ist möglich.
(4)Die Krankenkasse teilt dem Krankenhaus unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen mit, ob sie die Kosten übernimmt oder aus welchen Gründen sie die Kostenübernahme ablehnt. ...
Zitat von: Dänjiel am 26. März 2014, 19:22:42
Dieses Jahr war ich dann in der Helios Klinik Berlin Buch und soll das nun so mit dem Krankenhauseinweisungsschein machen.
Ist das ein Tipp vom KH oder vom Arzt, der den Schein ausstellt?
Der Rat kommt von Dr. Schaarschmidt. Bin mir aber nicht so sicher ob das so alles klappt. Hört sich so einfach an aber wie gesagt wurden damals schon zwei anträge abgelehnt.
Zitat von: Dänjiel am 26. März 2014, 21:40:39
Der Rat kommt von Dr. Schaarschmidt. Bin mir aber nicht so sicher ob das so alles klappt. Hört sich so einfach an aber wie gesagt wurden damals schon zwei anträge abgelehnt.
Es ist doch aber total einfach (sofern bei der eigenen KK überhaupt möglich) und gleichzeitig alles andere als sicher, dass es klappt.
Wenn bei dir bereits 2 Anträge abgelehnt wurden, dann wäre es eigentlich auch empfehlenswert, die KK zu wechseln. Nicht, dass das einfache/ungeprüfte Abstempeln bereits an einem entsprechenden Vermerk in deiner Kundenkartei scheitert. Muss natürlich nicht sein, dass es einen solchen entgegensprechenden Vermerk gibt bzw. dass der KK-Mitarbeiter diesen auch anschaut, aber dienlich wäre es jedenfalls nicht. Bei einem KK-Wechsel ist es eher unwahrscheinlich, dass irgendwelche Vorgeschichten mit übertragen werden.
Zitat von: ex.pectus am 26. März 2014, 21:16:59
ZitatRegelung für Brandenburger Krankenhäuser und alle gesetzlichen Krankenkassen
Brandenburg sollte eigentlich für Magdeburg stehen, das aber in Wirklichkeit natürlich in Sachsen-Anhalt liegt. Dummerweise fehlen die entsprechende Regelungen für Sachsen-Anhalt auf der Seite.
habe für mein nächstes op gestern der "verordnung von Krankenhausbehandlung" bekommen. Bei meine Hausärztin abgeholt (ohne Untersuchung), und bei meiner kk abstempeln lassen. Der stempel ist lediglich der beweis das ich meine beiträge an der kk regelmässig bezahle, also keine prüfung ob ich diese op haben soll oder nicht.
Ich war ein bisschen neugierig weil es diesmal nicht um ein tb-op geht, sondern um brustrekonstruktion mit silikon, also irgendwie ein schönheitsop, obwohl ich weiss das es bei mir mehr als das ist. Da hätte ich wenigstens ein kritischer blick von meine ärztin erwartet, aber nein. Tatsache ist das sie meine Brustkorb nie gesehen hat, sie untersucht wohl nicht gerne... Wenn ich wie manche hier abgelehnt wurde, trotz eine deutliche tb, würde ich kk wechseln, sofort. Es muss nicht kompliziert sein.
Zitat von: annaj am 01. April 2014, 23:17:25
Wenn ich wie manche hier abgelehnt wurde, trotz eine deutliche tb, würde ich kk wechseln, sofort. Es muss nicht kompliziert sein.
Ja, das habe ich auch gemacht - einfach die KK gewechselt. Hatte aber zuvor bei allen potentiellen KK-Stellen nachgefragt, ob sie eine OP an der Trichterbrust übernehmen und danach auch das restliche Portfolio verglichen. Wenn es passt, kann es die "letzte" Chance sein, wenn man die OP andernfalls nicht finanziert bekommt.
Hi,
ich hatte am Anfang des Threds schon geschrieben. Ich habe heute meinen Krankenhauseinweisungsschein von meinem Orthopäden abgeholt und bin zur KK gegangen. Leider hatte ich nicht das Glück, dass sie es mir sofort abgestempelt haben. Bedeutet das Abstempeln denn auch gleich, dass die Kostenübernahme gesichert wären ? Naja nun wird es erstmal wieder geprüft und gelangt bestimmt zum MDK. Sowas ist ja eher negativ. Das Schreiben habe ich von Dr. Schaarschmidt noch nicht miteingereicht.
Liebe Grüße
Eines läßt sich ganz klar und mit absoluter Sicherheit sagen: wenn der Einweisungsschein abgestempelt wurde, dann ist auch die Kostenübernahme gesichert (jedenfalls für Berliner Krankenhäuser). Denn das ist nämlich inhaltlicher Bestandteil der Regelung, die ich oben zitiert habe (Antwort#4). Es ist eben nicht so, dass die KK damit nur die aktuellen Mitgliedschaft des Versicherten bestätigt und die Frage der Kostenübernahme davon unberührt bliebe. Ob die KK beim Abstempeln überprüft hat, was sie da abstempelt oder nicht, spielt keine Rolle.
Und auch wenn diese Regelung ausdrücklich nur in der Berliner Regelung aufgeführt ist, spricht doch viel dafür, dass es in den anderen Bundesländern Stillschweigend/konkludent in dem gleichen Sinne gehandhabt wird.
Alle anderen Mechanismen zur Kostenübernahme lassen sich dagegen viel schwerer erklären. Auf jeden Fall hilft es für die Aufklärung nur wenig, dass man hinterher weiß, dass es bei einigen ganz einfach geklappt hat. Klar man weiß dann, dass es grundsätzlich möglich ist, dass es ganz einfach klappt. Aber weiß nichts über das
warum.
Jetzt wäre es vermutlich zuviel verlangt, diejenigen, die sofort einen Stempel bekommen haben, zu bitten, sich mal nach den Gründen ihres "Glücks" zu erkundigen. Nicht, dass es dann doch noch Probleme gibt. Aber diejenigen, die nicht sofort ihren Stempel bekommen, könnten den Mitarbeitern - schon im Eigeninteresse - alle Löcher der Welt in den Bauch fragen, wieso, weshalb, warum der Einweisungsschein nicht sofort abgestempelt wird. Denn auch für die hier in der Mehrzahl der Fälle positiv genannte TK gibt es Fälle, bei denen die Kostenübernahme zunächst verweigert wurde (also nicht nur, dass die Prüfung länger gedauert hätte; vielleicht abhängig von der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesland?).
Und vielleicht ergibt sich dann aus der Antwort des Mitarbeiters vor Ort sogar, dass es Sinn macht, das ganz einfach nochmal später bei einer anderen Mitarbeiterin zu probieren, dann könnte man das auch so machen. Also bspw. wenn die Mitarbeiterin sagt, dass macht jeder anders und ihr ist egal, was die anderen machen.
Vor einiger Zeit schrieb ich schon mal:
Zitat von: ex.pectus am 19. Februar 2013, 21:43:23
Dazu kann man diverse organisatorische und psychologische Tricks anwenden:
- KH-Einweisung zum Abstempeln in einer KK-Filiale vor Ort persönlich vorlegen und sofort abstempeln lassen (wenn nötig Charme spielen lassen, kreativ sein etc. pp.)
- Befunde zum Überzeugen/Argumentieren mit in die Filiale nehmen (aber nicht dort lassen)
- wenn sofortiges Abstempeln nicht geht, Unterlagen wieder mitnehmen und später oder woanders nochmal versuchen
- erst wenn das nicht klappt, Unterlagen zum Prüfen da lassen
- rechtzeitig in eine KK wechseln, die möglichst viele Geschäftsstellen vor Ort hat und erkundigen, ob KH-Einweisungen sofort abgestempelt werden
Das beruht nicht auf meinen eigenen Erfahrungen. Das sind meine Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen anderer.
Meinungen? Kommentare?
Die praktische Handhabung der Kostenübernahme scheint sehr unterschiedlich bei den KK zu erfolgen, insofern wäre es schon notwendig bzw. sinnvoll, detaillierte Schilderungen zu bekommen, um sich ein zutreffendes Bild darüber machen zu können, wie das im konkreten Fall funktionieren würde bzw. wo und wie man als Betroffener ansetzen kann, um die Dinge im gewünschten Sinne zu beeinflussen.
ergänzend:
Für die Umsetzung des Plans "Sofortiges Abstempeln oder nochmal neu versuchen" wäre es sicher nützlich, dass kein Vermerk oder Eintrag zum 1. Versuch im Kundensystem hinterlegt wird. Also sollte man die Frage des sofortigen Abstempelns natürlich klären, bevor der Mitarbeiter die persönlichen Daten aufgenommen und eingetippt hat. Logisch.
Update:
Zitat von: ex.pectus am 26. März 2014, 23:07:14
Brandenburg sollte eigentlich für Magdeburg stehen, das aber in Wirklichkeit natürlich in Sachsen-Anhalt liegt. Dummerweise fehlen die entsprechende Regelungen für Sachsen-Anhalt auf der Seite.
Die Regelung für Sachsen-Anhalt ist nicht nur nicht öffentlich zu finden, es gibt auch gar keine.
Zitat von: ex.pectus am 04. April 2014, 16:45:21
Eines läßt sich ganz klar und mit absoluter Sicherheit sagen: wenn der Einweisungsschein abgestempelt wurde, dann ist auch die Kostenübernahme gesichert
Mit "Kostenübernahme gesichert" ist nur gemeint, dass die "Kostenübernahmeerklärung gesichert" ist, also die Erklärung, dass die Kosten dem Grunde nach übernommen werden. Das ist so als ob man beim Einchecken im Hotel oder der Abholung eines Mietwagens eine KK vorlegt oder eine hohe Kaution bezahlt. Damit bestätigt man nur, dass man die berechtigten Kosten zahlen kann und zahlen wird. Es heißt nicht, dass man jeden Preis bezahlen wird oder hinterher nicht wegen der Rechnung reklamieren wird.
Denn genau das ist es, worauf das Uniklinikum Magdeburg vor kurzem hingewiesen hat: trotz Kostenübernahmeerklärungen gibt es hinterher mit dem MDK Probleme wegen der Kostenerstattungen. Dem Patienten kann das dann natürlich egal sein. Auf Dauer kann es sich aber kein Krankenhaus leisten, quasi kostenlos zu operieren.