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Allgemeines => Allgemeine Themen => Thema gestartet von: Marcus am 04. September 2015, 20:40:53

Titel: Kosten einer Bügelentnahme
Beitrag von: Marcus am 04. September 2015, 20:40:53
Hallo,
(ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es so einen Thread schon gibt, in den letzten für mich relevanten wurde irgendwann 2012 zuletzt geschrieben, deswegen hier mal ein neuer, in der Hoffnung, daß die Moderatoren mir nicht direkt den Kopf abreissen oder den Inhalt evtl. an die richtige Stelle verschieben...)
Ich bin Marcus, 31 Jahre alt und trage einen Bügel seit ziemlich genau 2 1/2 Jahren. Für meine Trichterbrustkorrektur bestand keine medizinische Notwendigkeit, da meine Lungenkapazität > 75% ausfiel und ich mich nicht von einem Psychologen als psychisch beeinträchtig einstufen lassen wollte, da ich selber Psychologie studiere (kommt sonst irgendwie komisch, find ich).
Ich habe also meine Trichterbrust als damals noch Kassenpatient privat gezahlt und lag bei einem Betrag von ca. 5.820 â,¬.
Der Eingriff wurde an der Ruhrlandklinik in Essen von OA Dr. Welter durchgeführt.
Jetzt, nach 2 1/2 Jahren würde ich mir den Bügel gerne entfernen lassen - ich bin als "hauptberuflicher" Student auch inzwischen privat versichert - stellte mich abermals in der Ruhrlandklinik vor und bekam für die Entnahme einen Kostenvoranschlag von 20.000 â,¬ per eMail zugeschickt. Auf meinen Einwand, warum ich für die Entnahme eines Implantats mehr als drei mal soviel bezahlen sollte bekam ich (hier verkürzt) folgende Aufstellung, die sich auf ca. 11.700 â,¬ beläuft:

[...] In Ihrem Fall wird die Hauptdiagnose: Q67.6 Pectus excavatum (Trichterbrust) sein.
Als Maßnahmen werden durchgeführt: 5-394.5 Entfernung eines Implantats nach Korrektur einer Trichterbrust sowie 5-349.5 Reoperation an der Brustwand.
Anhand dieser Kodes für Diagnose und Prozeduren ergibt sich die Fallpauschale E01B, die einen bundeseinheitlichen Wert von 3,607 Punkten hat.
Diese Punkte sind mit dem derzeit gültigen Basisfallwert NRW zu multiplizieren: â,¬ 3.190,81.
Also 3,607 x â,¬ 3.190,81= â,¬ 11.509,25.

Hinzu kommen gesetzliche Zuschläge:
DRG Zuschlag vollstationär:                        1,13 Euro           
Ausbildungszuschlag:                                   80,98 Euro         
Finanzierungszuschlag:                                1,36 Euro           
Qualitätssicherungszuschlag:                    1,12 Euro
Hygienezuschlag 0,07%                     ca.     8,00 Euro
Versorgungszuschlag 0,80%            ca.     91,00 Euro
[...]


Die gesetzlichen Zuschläge können wir hierbei einmal hinten an stellen, die sind bei der Gesamtsumme ja fast schon "irrelevant".
Was mich einfach fuchst, ist die (nach wie vor) teurere Entnahme im Gegensatz zum Einsetzen des Implantats.
Ich hab dann mal im Internet ein bißchen recherchiert und bin u.a. auch auf dieses Forum gestoßen, in dem ex.pectus in dem Ur-Alt-Thread/Post von Juni 2012 die Fallpauschale E02C aufgeworfen hat, die mit Faktor 1,342 natürlich wesentlich günstiger wegkommt als meine E01B. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß eine Bügelentnahme die Fallpauschale E01B (mit nachfolgendem Inhalt gemäß www.dkgev.de/media/file/2522.Entgeltkataloge.pdf) rechtfertigt:

Revisionseingriffe, beidseitige Lobektomie, erweiterte
Lungenresektionen und andere komplexe Eingriffe am Thorax
mit anderem komplexen Eingriff am Thorax außer
Endarteriektomie der A. pulmonalis


Jetzt meine Frage(n):
Besteht die Möglichkeit, irgendwie noch an dieser Fallpauschale zu rütteln? Wenn nicht...

Besteht die Möglichkeit, eine andere Klinik zur Entnahme des Implantats anzusteuern, als jene, die das Implantat eingesetzt hat? Wenn ja...


Könnt Ihr mir eine Klinik (gerne auch außerhalb von NRW oder auch bundesweit) empfehlen, die einen nicht so offensichtlich abzockt?


Ich würde mich riesig über eine Rückmeldung freuen, da ich vorhatte, die Entnahme noch innerhalb meiner vorlesungsfreien Zeit, also September/Oktober, anzuleiern.

Liebe Grüße aus Düsseldorf,
Marcus
Titel: Re: Kosten einer Bügelentnahme
Beitrag von: ex.pectus am 04. September 2015, 21:54:02
Wenn es wirklich nur um eine geplante Bügelentfernung geht, dann ist der Kostenvoranschlag falsch bzw. überhöht. In der OPS-Prozedur 5-349.5 ist alles dafür nötige enthalten.

Wenn aus medizinischen Gründen tatsächlich weitere chirugische Massnahmen über die Bügelentfernung hinaus notwendig werden sollten, kann das natürlich zu höheren Kosten führen. Ich vermute aber eher ein Missverständnis oder einen sehr kreativen Umgang mit der Abrechnungssoftware. Vor einiger Zeit ist mir im BKK Klinikfinder bspw. aufgefallen, dass eine Klinik, die früher immer sehr hohe Nuss-OP-Zahlen hatte, für 2013 nur noch 70 Nuss-OPs auflistet (OPS-Code 5-346.a6). Dafür aber in der Gesamtübersicht ab zweiter Stelle der Häufigkeiten bspw. 240 Fälle von Inzision von Brustwand und Pleura: Drainage der Brustwand oder Pleurahöhle, offen chirurgisch (OPS-Code 5-340.0) und ähnliches in der Richtung Brust-OP mehr. Und das, obwohl die Klinik keine Thoraxchirurgie sondern eine Kinderchirurgie ist und deren Chefarzt wohl bekannt dafür ist, dass er seit vielen Jahren jede Thoraxdeformität  außchliesslich per Nuss operiert. Jedenfalls habe ich noch von keiner Ausnahme gehört.
s. dazu https://www.bkk-klinikfinder.de/fachabteilung/behandlungen.php?id=13582

Zurück zu deinem Problem: Die Fallpauschale E02C aus 2012 gilt auch immer noch. Bei meiner Bügelentfernung 2013 in Magdeburg bei Dr. Lützenberg wurde genau diese Pauschale angesetzt (ca. 4515 EUR, s. http://www.trichterbrustforum.de/index.php/topic,1659.msg13842.html#msg13842 ). Und die ergibt sich auch heute mit dem Webgrouper mit der 2015er DRG, http://drg.uni-muenster.de/index.php?option=com_webgrouper&Itemid=26&view=webgrouper

Dadurch, dass ich schnell entlassen werden konnte, und die übliche Verweildauer um 1 Tag niedriger ausfiel, waren es am Ende 3388,14 EUR, s.a. http://www.trichterbrustforum.de/index.php/topic,1659.msg13944.html#msg13944
Wäre ich nicht schon am Tag vor der OP aufgenommen worden, sondern wäre früh morgens um 7 Uhr am OP Tag erschienen, wären es nochmal 1 Tag weniger bzw. 1126,86 EUR günstiger geworden. Damals (im Nachhinein) meinte Dr. Lützenberg aber, dass das organisatorisch nicht gecht, obwohl dies für Magdeburger Patienten zumindest teilweise Standard ist (Voruntersuchungen ambulant an den Vortagen, Aufnahme früh um 7 Uhr am OP-Tag). Vielleicht würde er heutzutage auch eine Ausnahme machen, wenn jemand das Geld aus eigener Tasche bezahlen muss.

Aber abgesehen davon, würde ich an deiner Stelle erstmal versuchen, das über die PKV laufen zu lassen. Dass man die OP selber bezahlt hat, bedeutet ja nicht automatisch, dass damals die medizinische Notwendigkeit tatsächlich nicht gegegebn war.
Titel: Re: Kosten einer Bügelentnahme
Beitrag von: Trichter8 am 05. September 2015, 08:21:57
.habe das mal überflogen... hast du bei Eintritt in die Private Krankenversicherung angegeben, dass du einen Bügel trägst?