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Wie man sieht, kommt deine Krankenkasse auf die gleiche DRG-Gruppe: E06C.
Ein kleiner Unterschied im Entgelt ergibt sich daraus, dass (noch) ein anderer Basisfallwert verwendet wurde. Ich habe den Bundesbasisfallwert 3.068,37 EUR verwendet und damit gerechnet. Die Krankenkasse hat (noch) einen Landesbasisfallwert genommen. 3.191,91 EUR sieht nach Rheinland-Pfalz und das Jahr 2012 aus, siehe
PDF.
Chefarzt-Honorare:Die Rechnung "Arzthonorare" aus Österreich über 7.148,53 nutzt nicht viel. Das scheinen die Chefarzt-Honorare zu sein, die für die Erstattung keine Rolle spielen.
Man kann sich das vielleicht nicht so einfach vorstellen, wie bei einer Wahlleistungsvereinbarung für Chefarztbehandlung abgerechnet wird. Man denkt vielleicht, dass zusätzliche Chefarztleistungen erbracht werden, die dann auch teurer abgerechnet werden. Das kann auch sein. Es ist aber auch so, dass absolut die gleiche Leistung (wie sie auch bei GKV erbracht worden wäre) einfach nur viel, viel teurer abgerechnet wird bzw. ohne Wahlleistungsvereinbarung gar nicht extra berechnungsfähig wäre. Wenn man in D eine Chefarzt-Vereinbarung abschließt, bekommt man vom Chefarzt der Röntgenabteilung jede Röntgenaufnahme extra berechnet, als ganz normale GOÄ-Rechnung abzgl. 25%. Ohne die Wahlleistungsvereinbarung wäre das alles mit der Fallpauschale abgegolten. Das gilt auch für ein MRT. Ohne Chefarztvereinbarung: in der Fallpauschale. Mit Chefarztvereinbarung: bis zu 600 EUR extra. Gleiches gilt für jede ärztliche Leistung: Laboruntersuchungen, Physiotherapie. Und das alles, obwohl diese Arbeiten ja nicht von einem Chefarzt durchgeführt werden.
Lesetipp:
Lizenz zum Gelddrucken, DER SPIEGEL 23/1994(Inzwischen haben viele neue Chefärzte (intern) keine eigene Liquidationsberechtigung mehr. D.h. nach außen bleibt alles beim alten, intern ist die Aufteilung der Erlöse zwischen Chefarzt und KH aber neu geregelt.)
richtige Fallpauchale?Meiner Meinung nach hängt die weitere Erstattung davon ab, eine DRG-Fallpauschale mit höherem Entgelt zu finden, bspw. die E06A. Dazu brauch man eben zusätzliche Diagnosen und Prozeduren, die zu einer höheren Fallpauschale führen. In dem kurzen Therapiebericht werden dazu ja schon Stichpunkte erwähnt. Wichtig wäre eben auch der OP- und KH-Bericht (einfach beim KH anfordern), um eventuell weitere Prozeduren zu finden. Diese dann alle in OPS umwandeln und eingeben. Bzw. einfach vorab schonmal in D nachfragen, ob es immer noch so ist, dass eine Redo-OP deutlich teurer als eine normale Nuss-OP ist und ca. 10.000 statt 6.000 EUR kostet. Es kann ja auch sein, dass sich die Eingruppierung geändert hat. Wenn ich bspw. meine Daten vom KH mit DRG-2010 rechne, kommen ca. 10.000 EUR heraus, mit DRG-2013 bleiben es nur 6.000 EUR.
Alles ohne Gewähr und von mir per Google zusammengetragen.