Hier im Forum gibt es ein paar User, denen die Saugglocke von der KK bezahlt wurde. Das war dann aber nicht so, dass es sich dabei um KK handelt, die die Saugglocke immer bei jedem sofort bezahlen, sondern das waren sogenannte Einzelfallentscheidungen auf "Kulanzbasis". So habe ich das jedenfalls verstanden. Und auf Kulanz gibt es keinen Rechtsanspruch.
Hier ein Beispiel mit Brief:
http://www.trichterbrustforum.de/index.php/topic,1241.msg10405.html#msg10405Wenn es um den finanziellen Aspekt geht, sollte man auch bedenken, dass die Preise für gebrauchte Saugglocken relativ hoch sind. Und zwar nicht nur beim Kauf, sondern logischerweise auch beim Verkauf. Mit etwas Glück und entsprechendem Geschick handelt es sich quasi nur um ein "Pfand" das man (erstmal) bezahlt: den Kaufpreis erhält man beim Verkauf in fast gleicher Höhe zurück. Das hängt sicherlich davon ab, über welchen Zeitraum man die Saugglocke benutzt. Aber wenn man mit ihr nicht zufrieden sein sollte, wird der Zeitraum nur kurz sein. Und wenn der Zeitraum sehr lang wird, dann ist es vielleicht auch gerechtfertigt, wenn die Investition = "Pfandverlust" entsprechend höher ausfällt.
600 EUR ist natürlich nicht wenig. Aber wenn man bedenkt, dass es Handys für den gleichen Preis gibt, die generell nicht von der KK erstattet werden ... (und auch von Personen mit niedrigem bis keinem Einkommen erworben werden ...)