Ganz Alleine mit dem problem

Begonnen von dachucky, 27. Juni 2011, 23:55:37

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dachucky

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tbblabla

Ist eigentlich recht einfach.
Du machst dir einen Termin bei einem Chirurg deiner Wahl, wobei hier ein erfahrener gewählt werden sollte.

Dann machst du einen Termin bei Orthopäden und sagst, dass du einen Termin bei einem Chirurg hast, und eine Überweisung brauchst.

Dann fährst du zum Chirurgen und er schaut sich das an und schreibt dann evtl. einen Brief.

Dann klärst du mit der Krankenkassen, ob sie das übernehmen, was fast immer der Fall ist. Da kann auch der Brief vom Chirurgen helfen, je nachdem wie er geschrieben ist.

ex.pectus

#2
tbblabla hat natürlich Recht. Es ist eigentlich ganz einfach, jedenfalls wohl meistens.

Allerdings macht es natürlich einen großen Unterschied, ob man das rückblickend feststellt, wenn man schon alles hinter sich hat, fast alle Fragen geklärt sind und offene Fragen keine Rolle mehr spielen, oder ob man noch alles vor sich hat.

Mit Chirurg ist nicht nur ein erfahrender Chirurg gemeint, sondern einer, der die Trichterbrust-OP auch selbst durchführt (auch Thoraxchirurg oder Kinderchirurg).
Und mit Orthopäde ist wirklich nur ein Orthopäde gemeint, der den ggf. erforderlichen Überweisungsschein zum Chirurgen ausstellt.

Nur mit extra Praxisgebühr, aber ohne Überweisungsschein würde wohl meistens nicht gehen, da für die Chirurgie-Sprechstunden in den Krankenhaus-Ambulanzen besondere KV-Bestimmungen gelten (für Selbstzahler bzw. PKV wäre das natürlich egal, ca. 70 EUR). Wenn man sicher gehen will, kann man auch vorher fragen, von welchem Facharzt der Überweisungsschein sein und was genau drauf stehen soll.

Obwohl irgendein Orthopäde reicht, wäre es natürlich trotzdem besser, wenn es einer wäre, der eine gewisse Ahnung vom Thema hat und einen entsprechend unterstützt. Ist wahrscheinlich vorher schwierig herauszubekommen.

Für die Klärung mit der Krankenkasse braucht man einen "einweisenden" Arzt, der die Krankenhauseinweisung ausstellt. Bei mir war es die Hausärztin/Allgemeinmedizin. Das wäre dann auch der Arzt, der einen bei Problemen mit der Krankenkasse unterstützen sollte.

Die Krankenhauseinweisung wiederrum schickt man zwecks Genehmigung zur Krankenkasse. Das ist also der Schritt, bei dem erstmals die eigene Krankenkasse ins Spiel kommt und bei dem entschieden wird, ob die Kosten übernommen werden oder nicht.

Und Hausarzt meint nicht unbedingt einen Arzt, bei dem man schon Jahre in Behandlung war. Das kann auch ein ganz neuer sein ...
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
2. OP=Bügelentfernung 20.11.2013 (Magdeburg, Dr. Lützenberg)
meine Trichterbrust-OP-Seite

dachucky

Also ich hab morgen einen termin bei meinem hausarzt bei dem ich eigentlich shcon immerin behandlung bin.

Er soll sich das alles mal anschauen, ich frag ihn dann auch gleich wegen der krankenkasse..

Er hatte mich damals auch zu nem orthopäden geschickt der allerdings abgewilligt hat damals mit dem zahlen.

Ich hab mir vorgenommen in Berlin buche den prof. scharschmidt per email zu kontaktieren, ihm ggf. bilder mitschicke und ihn um einen termin bete.

Ist schon n ganzes stück entfernt fahre ca. 9 stunden, aber das ist es mir allemal wert, hab viel hier schon positives von ihm gelesen, und denke ich bin bei ihm an der richtigen adresse.

Am meisten macht mir der Orthophäde angst das er wieder meint es sei nicht notwendig ( er muss es ja wissen -.- )
Aufjedenfall geh ich nicht nochmal zu dem gleichen, nur wer ist wohl der richtige?


ex.pectus

#4
Zitat von: dachucky am 29. Juni 2011, 01:53:11
Am meisten macht mir der Orthophäde angst das er wieder meint es sei nicht notwendig ( er muss es ja wissen -.- )

An deiner Stelle würde ich mir die Informationen von einer Klinik-Internetseite zu Trichterbrust-OPs ausdrucken, mitnehmen und sagen, dass Du Dich dazu bei einem Trichterbrustchirurgen beraten lassen willst und deshalb einen Überweisungsschein möchtest. Leider gibt es bei Prof. Schaarschmidt keine sinnvollen Angaben zum Ausdrucken. Aber wenn er Dir per Email empfielt, dass Du bei ihm vorstellig werden sollst, was er sicherlich machen wird, dann müste das auch überzeugend sein.
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
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tbblabla

Darf ein Orthopäde überhaupt eine Überweisung verweigern?

dachucky

Ich weis es nicht.
Mein arzt meinte dass ich fragen soll von wem die überweisung sein soll, ob es von einem orthophäden sein muss oder ob es von ihm reichen tut.

Wisst ihr da evt. etwas?

ex.pectus

Zitat von: dachucky am 30. Juni 2011, 01:34:04
Ich weis es nicht.
Mein arzt meinte dass ich fragen soll von wem die überweisung sein soll, ob es von einem orthophäden sein muss oder ob es von ihm reichen tut.

Wisst ihr da evt. etwas?

Ich weiß es auch nicht, aber am zuverlässigsten ist es, wenn du dich dort erkundigst, wo du hin willst. Und am schnellsten geht es, wenn du dort im Sekretariat bzw. der Terminvergabe einfach anrufst.

Ich habe mal etwas gegoogelt und bin auf § 116 ff. SGB V gestoßen. Zu § 116b gibt es auch eine umfangreiche "Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V". Aber selbst bei den dort genannten besonderen Fällen scheint eine "normale" Überweisung" eines Vertragsarztes (=Kassenarzt) zu reichen.

Würde mich nicht wundern, wenn selbst die Mitarbeitter im Krankenhaus nicht wissen würden, ob die Überweisung vom Facharzt sein muss oder nicht (nach dem Motto: das haben wir schon immer so gemacht oder damit ist man auf der sicheren Seite).
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
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ex.pectus

Zitat von: tbblabla am 30. Juni 2011, 01:30:17
Darf ein Orthopäde überhaupt eine Überweisung verweigern?

Das ist doch zumindest theoretisch der allerwichtigste Sinn dieser ganzen Bürokratie. Dass nämlich Überweisungen nur dann ausgestellt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Und im Umkehrschluss: nicht ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen in der GKV gehört das Wirtschaftlichkeitsgebot:


§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Dass es in der Praxis manchmal so abläuft, dass man als Patient der Sprechstundenhilfe sagt, welche Überweisungen man benötigt und diese selbständig die bereits vom Arzt unterschriebenen Überweisungsscheine quasi blanko ausfüllt, steht auf einem anderen Blatt.

Im konkreten Fall, wenn man sich zu den operativen Behandlungsmöglickeiten bei einer vorliegenden Trichterbrust beraten lassen will, gibt es allerdings für einen Orthopäden keinen Grund, die Überweisung zu verweigern. Der Orthopäde verfügt ja schließlich schlicht nicht über die Kompetenz, die entsprechende Beratung zu ersetzen. Es sei denn, es würde überhaupt keine Trichterbrust vorliegen (manche bilden sich ja ein, dass sie eine Trichterbrust hätten).
Trichter-/Kielbrust Nuss-OP 22.10.2010 (43 J, m, 185 cm, 71,5 kg, Berlin-Buch Prof. Schaarschmidt)
2. OP=Bügelentfernung 20.11.2013 (Magdeburg, Dr. Lützenberg)
meine Trichterbrust-OP-Seite

MistTB

Hallo,

mir hatte man beim Termin-Anruf in Berlin auch gesagt dass es unbedingt eine Überweisung vorm Orthopäden sein soll.

Der Orthopäde hielt bei mir eine OP nicht für notwendig u. hat mir dann eine Überweisung an FA für Allgemeinmedizin zur Kontrolle gegeben.
Und dann noch widerwillig eine Ãœberweisung für Berlin-Buch, da stand "Wunschüberweisung" oder so drauf.   Die TB hat er sich gar nicht groß angesehen.
Also unbedingt einfach auf eine Ãœberweisung bestehen u. alles andere geht dann sowieso in Berlin weiter!

tbblabla

Ja, die Überweisung muss vom Orthopäden sein.
Ich habe direkt gesagt, dass ich eine Ãœberweisung will, dann hat er sich meine TB nur kurz angeguckt und die Ãœberweisung gegeben.

dachucky

#11
damals hatte ich schon diverse tests gemacht,
hab heute mein termin bekommen 22.8 muss ich mich vorstellen.

Werd jetzt am montag einen Orthophäden suchen und mir direkt eine Überweisung holen.

Scheint ja alles endlich mal zu klappen, ich denke es war wirklich der wichtigste schritt in berlin anzurufen.

Werd euch über die weiteren erreignisse natürlich auf dem laufenden halten :>

EDIT: Ich hatte ja wie gesagt shcon diverse tests gemacht, da ich allerdings mit dem Orthophäden damals nicht zufrieden war, da ich mir einfach dachte der hat kein plan.
Sollte ich einen anderen besuchen oder zum gleichen gehen? Eigentlich brauch ich ja nur eine Überweisung von einem Orthophäden danch wird ein solcher arzt ja nicht mehr mit einbezogen, oder irr ich mich da?

tbblabla

Such dir einfach einen aus und hole dir die Ãœberweisung. Danach wirst du ihn nicht mehr "brauchen".

Chester

#13
Zitat von: ex.pectus am 29. Juni 2011, 02:24:27
An deiner Stelle würde ich mir die Informationen von einer Klinik-Internetseite zu Trichterbrust-OPs ausdrucken,

z.B.
Dr. Lützenberger, Charite, Berlin
http://chi.charite.de/patienten-information/krankheiten-therapien/lungenchirurgie/trichterbrust.html

Prof. Rokitansky, Donauspital, Wien
http://www.kidsdoc.at/trichterbrust.html
OP: März 2011, 34 Jahre, männlich, 175 cm, 70 kg, Nuss, Berlin-Buch, Prof. Schaarschmidt, 1 Bügel

annaj

Ich habe direkt bei dr. Lützenberg, Charité Berlin, ein termin vereinbart, ohne vorher von irgendeiner arzt (haus/orthop.) eine überweisungsschien bekommen zu haben. Keiner hat danach gefragt.
Weiblich.
1989-2011/01 Silikonimplantat. (16 J)
2011/03 Nuss-OP (modifiziert), dr. Lützenberg, Berlin Charité. (fast 39 J)
2013/08 Stabentfernung, dr. Lützenberg, Uniklinik Magdeburg. Zusätzlich würde grossflächig Muskeln versetzt (versuch Brustrekonstruktion, Knorpel wurde abgeschliffen usw)
2014/04 Brustrekonstruktion, Silikon in beide Brüste. Kleine Korrektur 2014/09 bei dr. Lützenberg.